Erfolg für Samsung

Hersteller TCL darf einige Fernseher nicht QLED nennen

Match der TV-Giganten: Samsung gewinnt vor Gericht gegen TCL. Bestimmte Fernseher dürfen in Deutschland nicht mehr als "QLED" beworben werden.
Rene Findenig
01.04.2026, 16:55
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Im Streit um die Bezeichnung "QLED" hat Samsung einen wichtigen juristischen Erfolg errungen. Das Landgericht München entschied, dass TCL Deutschland bestimmte Fernseher nicht mehr mit dem bekannten "QLED"-Label bewerben darf. Hintergrund war eine Klage des südkoreanischen Herstellers, der irreführende Werbung für Verbraucher beklagte. Die Richter stellten klar, dass TCL bei mehreren Modellen, darunter die Serien C655, C508, QM8B, QLED870 und C69B, falsche Erwartungen geweckt habe.

Käufer gingen demnach von einer speziellen Quantum-Dot-Technologie aus, die diese Geräte in der beworbenen Form jedoch nicht boten. Samsung sieht darin einen klaren Fall von Verbrauchertäuschung. Die Kanzlei Pinsent Masons, die Samsung vertrat, bestätigte, dass TCL die Werbeaussagen korrigieren und eine öffentliche Klarstellung veröffentlichen muss. Das Urteil wurde bereits am 23. Februar 2026 gefällt, war bisher aber noch nicht breitenwirksam öffentlich bekannt.

Urteil könnte Signalwirkung haben

TCL hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen, und es ist damit zu rechnen, dass der Rechtsstreit noch einige Zeit andauern wird. Für Samsung könnte das Urteil Signalwirkung über den deutschen Markt hinaus haben, da ähnliche QLED-Diskussionen auch in den USA, Südkorea und anderen europäischen Ländern geführt werden. Samsung selbst unterstreicht mit dem Verfahren seine langjährige Position als Marktführer. Seit 2006 führt das Unternehmen die TV-Branche an und erreichte 2025 einen Anteil von 29,1 Prozent am weltweiten TV-Markt.

Manuel Laporta Osante, Head of Division TV/AV bei Samsung Österreich, betonte, dass Vertrauen der Konsumenten ein zentraler Erfolgsfaktor sei: "Unsere 20-jährige Führungsposition auf dem globalen TV-Markt spiegelt dieses Vertrauen wider, das auf jahrzehntelanger technischer Exzellenz und erstklassiger Innovation basiert." Die Gerichtsentscheidung verdeutlicht die Bedeutung klarer Kennzeichnungen in der TV-Branche. "Kunden müssen wissen, welche Technologie tatsächlich in ihrem Fernseher steckt", erklärte ein Sprecher der Kanzlei Pinsent Masons.

Stärkung des Verbraucherschutzes

Verbraucher können sich auf transparente Informationen verlassen, wenn es um hochpreisige Technikprodukte geht, die oft als langfristige Investition betrachtet werden. Mit dem Urteil gegen TCL setzt Samsung nicht nur auf den Schutz seiner eigenen Markenbezeichnung, sondern signalisiert auch anderen Herstellern, dass Marketingaussagen überprüfbar und korrekt sein müssen. Beobachter sehen darin eine mögliche Vorreiterrolle für die Regulierung internationaler TV-Werbung und die Stärkung des Verbraucherschutzes.

Samsung verweist auf Innovationen, die den Fernsehmarkt in den vergangenen Jahren geprägt haben. Bereits 2009 beschleunigte der Konzern den Übergang zu LED-Fernsehern, 2011 brachte Samsung Smart-TVs auf den Markt. 2015 definierte der designorientierte Fernseher "The Serif" die Integration von TVs in Wohnräume neu, während 2017 "The Frame" als gestaltbare, digitale Kunstleinwand erschien. Im selben Jahr setzte Samsung mit QLED-Fernsehern neue Maßstäbe. 2018 folgte die Einführung von 8K-Modellen mit über 33 Millionen Pixeln und 2020 etablierte der Hersteller mit Micro-LED-Technologie neue Standards bei Helligkeit, Kontrast und Farben.

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