Begleitend zu den aktuellen Bestimmungen wurde der seit längerer Zeit angekündigte Variantenmanagement-Plan für Österreich aufgestellt - mehr dazu hier. Eine neue Verordnung betrifft Kinder mit einem positiven Coronatest.
Denn coronainfizierte Kinder dürfen Schule und Kindergarten nicht besuchen. Absurd: Sollten auch die Eltern infiziert sein, dürfen diese zur Arbeit gehen - allerdings mit Maske. Gleiches gilt also auch für Pädagogen. Diese dürfen trotz Erkrankung arbeiten gehen. Müssen aber durchgehend eine Maske tragen - mehr dazu hier.
Doch Eltern von erkrankten Kindern dürfen laut Arbeiterkammer in diesem Fall daheimbleiben, um ihre Kinder zu betreuen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung und Fortzahlung des Entgelts. Die Dauer dieser Dienstfreistellung beträgt höchstens eine Woche und steht den Arbeitnehmern pro Anlassfall zu.
Auch wenn das Kind ein paar Wochen später nochmal erkranken sollte, besteht laut Arbeitsministerium ein neuerlicher Anspruch. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betreuung durch die Eltern unbedingt erforderlich ist, etwa weil sonst keine anderen zumutbaren Betreuungsmöglichkeiten zu finden waren.
"Also, es ist alles ein wenig undurchsichtig. Ich bin schon gespannt, wie der Schulstart wird", ist eine Mutter aus NÖ verunsichert. Werden die regelmäßigen Testungen wieder stattfinden? Müssen Kinder Masken tragen und dürfen Schulveranstaltungen weiterhin durchgeführt werden? Diese Fragen beschäftigen die Eltern. "Die Kinder haben in den letzten zwei Jahren schon auf so viel verzichten müssen. Ich hoffe, es wird dieses Schuljahr anders", so die zweifache Mutter.