Gesundheit

Hier gilt trotz Öffnung noch die FFP2-Maskenpflicht

Trotz Lockerungen bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Ordinationen und Gruppenpraxen weiterhin aufrecht, stellt die ÖÄK klar.

Christine Scharfetter
Teilen
Die FFP2-Maske wird uns trotz Öffnungsschritte weiterhin nahezu täglich begleiten.
Die FFP2-Maske wird uns trotz Öffnungsschritte weiterhin nahezu täglich begleiten.
Getty Images/iStockphoto

Der 5. März 2022 brachte einige Lockerungen bei den COVID-Schutzmaßnahmen mit sich. Die Sperrstunde ist gefallen, Clubs haben wieder offen. Auch die 3G-Regel fällt weitläufig weg. Weder für Veranstaltungen noch für Gastronomie oder beim Einkaufen muss dadurch ein Nachweis erbracht werden. Achtung! Wien ist anders: Hier gilt in Restaurants und Bars weiterhin die 2G-Regel. Hinzu kommt die Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht – mit ein paar Ausnahmen. 

Deshalb stellt die Österreichische Ärztekammer in diesem Zusammenhang klar, dass die FFP2-Maskenpflicht in Ordinationen und Gruppenpraxen weiter aufrecht bleibt. Laut Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums haben Patienten, Besucher und Begleitpersonen in Ordinationen und Gruppenpraxen weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. Betreiber, Mitarbeiter und Dienstleistungserbringer haben jedenfalls bei unmittelbarem Patientenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen.

Zum Schutz der Gesundheitsversorgung

"Dies dient sowohl zum Schutz der Patientinnen und Patienten, aber auch dem Schutz unserer Gesundheitseinrichtungen und damit unser aller Versorgung", hält die Österreichische Ärztekammer fest.

Genauso bleibt die FFP2-Maskenpflicht in anderen Bereichen, die auch von vulnerablen Personengruppen besucht werden müssen aufrecht. Dazu zählen Lebensmittelhandel, Banken, Trafiken, Tankstellen und Öffis. Eine Pflicht, die auch für das Personal gilt, sofern es keine anderen Maßnahmen gibt, die das Übertragungsrisiko minimieren.