Coronavirus
Hier wird die Ausreisetestpflicht nun verlängert
Die seit 31. März für Nordtirol und seit 15. April auch für Osttirol geltende Ausreisetestpflicht wird verlängert und gilt nun bis 5. Mai.
Seit 31. März gilt die Ausreisetestpflicht für Nordtirol. Zwei Wochen später wurde diese auch auf Osttirol ausgedehnt. Die Regelung wurde nun verlängert. Damit gilt bis vorerst inklusive 5. Mai weiterhin eine Ausreisetestpflicht für das gesamte Bundesland Tirol, berichtet die APA.
Die epidemiologische Lage und das verstärkte Vorkommen von Virusmutationen, insbesondere der mutierten britischen Variante B.1.1.7/E484K, veranlassten die Behörden zu dieser Maßnahme, hieß es heute in einer Aussendung des Landes.
Die Testpflicht gilt wie bisher für Personen mit Wohnsitz in Tirol, sowie für jene, die sich durchgehend für einen Zeitraum von 24 Stunden dort aufgehalten haben. Tirol hat derzeit eine 7-Tagesinzidenz von 213,2.