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Kind genommen, Wienerin schwanger auf Straße geworfen

Eine obdachlose Wienerin verlor bereits ihre 4-Jährige. Nun hat sie große Angst um ihr zweites Baby, das im August kommen soll. 

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Michelle wünscht sich sehnlichst, ihre Familie wieder zu vereinen.
Michelle wünscht sich sehnlichst, ihre Familie wieder zu vereinen.
privat

Die 22-jährige Michelle wird im August zum zweiten Mal Mama. Doch ihr werdendes Mutterglück ist getrübt – die Wienerin hat Angst, das Sorgerecht für ihr Kind zu verlieren. Die junge Frau ist arbeits- und obdachlos – eine schwierige Situation für eine Familiengründung.

Ihre ältere, 4-jährige Tochter hat die 22-Jährige bereits an den Vater des Kindes verloren, weil sie nach der Trennung keinen festen Wohnsitz hatte. Die Eltern haben gemeinsame Obsorge, das Mädchen lebt aber beim Vater, Michelle hat lediglich Besuchsrecht. "Ich bin nach der Trennung zwischen der Wohnung meiner Mutter und der meines neuen Freundes hin- und hergependelt. Vor Gericht hatte ich keine Chance", berichtet die 22-Jährige. "Ich sehe meine Große kaum noch. Die neue Freundin meines Ex-Freundes kümmert sich um sie, er spielt Machtspielchen und will mich nicht zu ihr lassen", erzählt Michelle mit zitternder Stimme im Gespräch mit "Heute"

Neuer Freund warf schwangere Wienerin auf die Straße

Ihr neuer Freund, der am Anfang der Beziehung bei seiner Mutter wohnte, organisierte schließlich eine Gemeindewohnung und erzählte ihr, er habe sich und Michelle als Paar angemeldet. Bei der Trennung folgte dann der Schock: Ihr Ex war der alleinige Mieter und warf sie einfach hinaus. Und das, obwohl Michelle von ihm schwanger war. Nun fürchtet die Wienerin, auch ihr zweites Kind wegen ihrer Wohnsituation zu verlieren. 

"Ich schlafe momentan abwechselnd bei meiner besten Freundin und bei meiner Mutter. Mein sehnlichster Wunsch ist es, meine Tochter zurückzubekommen und gemeinsam mit meinem neuen Baby unsere Familie zu vereinen. Beim Sorgerechtstreit hat man mir allerdings gesagt, ich brauche zumindest eine 2-Zimmer-Wohnung, um meine 4-Jährige wiederzubekommen." Weil sie als obdachlos gemeldet war, blieb Michelle eine Gemeindewohnung von Wiener Wohnen verwehrt. Die 22-Jährige ist nun völlig ratlos.

MA 11 erklärt Möglichkeiten der Wienerin

Eine Sprecherin der Kinder- und Jugendhilfe berichtet gegenüber "Heute": "Es gibt mehrere Möglichkeiten für Wohnungslose. Ich würde Michelle einen Stufenplan empfehlen: Zuerst muss sie eine gesicherte Unterkunft finden. Dafür gibt es in Wien verschiedene Anlaufstellen. Die Familienberatung der Stadt Wien und die Wohnungslosenhilfe des Fonds Sozialen Wien können beraten und helfen, eine Bleibe zu finden. Wenn sich die junge Frau in einer geordneten Wohnform befindet, wird man ihr ihr Baby nicht wegnehmen. Sind ihre Angelegenheiten soweit geregelt, kann sie sich darauf konzentrieren, das Sorgerecht für ihre ältere Tochter wiederzubekommen. Auch hier gibt es Wege."

Wiener Wohnen rät ähnliches Vorgehen

Ein Wiener Wohnen Pressesprecher versichert gegenüber "Heute", Michelles Fall sei eingehend geprüft worden: "Es ist der Dame dringend empfohlen, mit dem Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe des Fonds Soziales Wien Kontakt aufzunehmen. Bereits im April ist nach eingehender und umsichtiger Prüfung der konkreten Lebenssituation der Betroffenen das zuständige Expertengremium zur klaren Entscheidung gekommen, dass in diesem Fall zu einer Unterbringung in einer betreuten Mutter-Kind-Einrichtung geraten wird." Jenes Expertengremium setzt sich unter anderem aus der MA 11, der MA 40, dem Verein Wiener Frauenhäuser und der Volkshilfe Wien zusammen. 

Vater von älterer Tochter meldet sich zu Wort

Nach der Veröffentlichung von Michelles Schicksal meldete sich der Vater ihrer älteren Tochter bei "Heute". Der Wiener möchte klarstellen: "Es ist unwahr, dass ich meiner Exfreundin unsere Tochter aufgrund von Machtspielen vorenthalte. Wahr ist, dass mit dem Gericht und der MA 11 eine Kontaktunterbrechung veranlasst wurde bis eine Regelung für Michelles Lebenssituation gefunden wird. Meine Exfreundin und ich haben das geteilte Sorgerecht für unsere Tochter, es wurde ihr nicht gänzlich genommen. Ihr wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht wegen mehrerer Faktoren zehn Monate nach der Trennung entzogen."

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