Österreich
Hochzeiten sind wieder erlaubt - das sind die Regeln
Die Bischofskonferenz gab bekannt, dass kirchliche Trauungen wieder möglich sind - doch nur unter besonderen Voraussetzungen.
Bisher galt, dass Hochzeiten auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben seien. Doch nun lockert die katholische Kirche ihre Corona-Regeln ein wenig: "Trauungen dürfen unter der Vorgabe 'im kleinsten Kreis' stattfinden", heißt es in der Aussendung zur Bischofskonferenz.
15 Personen zur Trauung erlaubt
Doch was heißt das nun konkret? Ab sofort können sich Paare, die den Bund fürs Leben eingehen wollen, bei der Pfarre ihrer Wahl anmelden. Dort wird dem zukünftigen Brautpaar ein Priester oder Diakon organisiert, danach folgt die Ehevorbereitung - Kurs und Gespräch mit Priester inklusive.
Bei der Feier selbst dürfen neben dem Brautpaar und dem Priester zwei Trauzeugen und insgesamt zehn Gäste anwesend sein, erklärt Thomas Stanzer von der Diözese Graz-Seckau im Interview mit der "Kleinen Zeitung". Alle Hochzeitsgäste sind angehalten, sich beim Betreten des Gotteshauses die Hände zu desinfizieren. Außerdem gilt die FFP2-Maskenpflicht sowie die Abstandregel von zwei Metern - bis auf eine Ausnahme: "Das Brautpaar wird man nicht im Zwei-Meter-Abstand hinsetzen...", so Stanzer.
Am vergangenen Freitag hatte die Bischofskonferenz bereits detaillierte Regelungen für die öffentlichen Gottesdienste und Feiern in der Karwoche und zu Ostern erlassen.