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Hostien müssen laut Vatikan Gluten enthalten

Hostien müssen einen minimalen Anteil an Gluten enthalten, damit sie an Gläubige verteilt werden können - Zöliakie hin oder her.

Heute Redaktion
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Die fünf Hostien-Größen
Die fünf Hostien-Größen
Bild: Sabine Hertel

Genmanipulierter Weizen ist für die Herstellung von Hostien für die Kommunion erlaubt, wie der Vatikan in einem am Samstag bekannt gemachten Schreiben der Kongregation für die Sakramente klarstellte. Adressiert ist das Schreiben an die Bischöfe aller Welt.

Der Glutenanteil der Hostie könne auch äußerst gering sein, er müsse jedoch vorhanden sein, hieß es. Wegen des Glutens in den Hostien können viele Zöliakie-Kranke diese nicht empfangen.

Gluten-Anteil steht im Kirchenrecht

Allerdings könnten zöliakiekranke Katholiken die Kommunion auch nur in Gestalt des Weines empfangen, so der Vatikan.

Zöliakie beruht auf einer Unverträglichkeit gegenüber dem Eiweiß Gluten, das in den Getreidesorten Weizen, Roggen, Gerste und Hafer vorkommt. Laut Kirchenrecht müssen Hostien einen gewissen Grad an Gluten enthalten. (Red)