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Hotelier über Kroatien: "Wie nach Kriegsausbruch"

Der Hotelier Wilfried Holleis betreibt zwei Hotels in Kroatien. Er kritisiert die kurzfristige Reisewarnung der Regierung.

Heute Redaktion
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Ein Badestrand in Kroatien
Ein Badestrand in Kroatien
picturedesk.com

Besorgniserregende Entwicklungen! In den letzten 24 Stunden gab es in ganz Österreich insgesamt 303 Neu-Infektionen mit dem Coronavirus, ein Drittel davon entfällt laut Gesundheitsministerium auf die Reiserückkehrenden, vorwiegend aus Kroatien. Darum gilt ab Montag eine Reisewarnung für das beliebte Urlaubsland. "Das ist die letzte Dummheit der Regierung", kritisiert der Hotelier Wilfried Holleis gegenüber dem "Kurier". Er betreibt Hotels in Österreich und Kroatien.

Der Hotelier Wilfried Holleis kritisiert die Regierung.
Der Hotelier Wilfried Holleis kritisiert die Regierung.
Franz Neumayr / picturedesk.com

"Kriegsausbruch"

Die Lage vor Ort sei dramatisch. Es gehe zu wie nach einem "Kriegsausbruch" oder als sei die Pest ausgebrochen. Laut Holleis wollen nun viele Urlauber fluchtartig das Land verlassen, um garantiert vor Montag wieder in Österreich zu sein. "Man hätte ihnen zumindest eine Woche Zeit geben müssen", so Holleis. Wenn er als Unternehmer so agiere wie die Regierung, würde er pleite sein.

Für Holleis dürfte der Sommer in Kroatien gelaufen sein. Seine beiden Hotels seien bisher zu 80 Prozent belegt gewesen, innerhalb der nächsten beiden Wochen werden sie wohl geschlossen. Die Reisewarnung sei aus seiner Perspektive gar nicht nötig gewesen: "Unser Minister hätte nur einmal zum Telefonhörer greifen müssen und die Kroaten vorwarnen."  Aus Panik vor ausbleibenden Urlaubern hätte die Politik in Kroatien dann sicher die Nachtgastronomie gesperrt.

"Minister hätte Kroaten warnen können"

Für Österreicher, die in einem der Risikoländer urlauben, wurde schon Ende Juli die Situation verschärft. Rückkehrer müssen in jedem Fall verpflichtend einen Corona-Test durchführen lassen. Die Regel gilt für "österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger und Schweizer Bürger sowie die jeweils im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen dieser Personen, für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich", heißt es in der Verordnung.

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