Haustiere

Hund stirbt durch Tritte: Pfotenhilfe kritisiert Justiz

Pfotenhilfe-Chef Jürgen Stadler kritisiert den extrem laschen Umgang der Justiz bei Tierquälerei. Strafen müssen endlich abschreckend werden.

Christine Kaltenecker
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Die Chefs der oberösterreichischen Pfotenhilfe, Johanna und Jürgen Stadler sind fassungslos.
Die Chefs der oberösterreichischen Pfotenhilfe, Johanna und Jürgen Stadler sind fassungslos.
(Symbolbild) Getty Images/iStockphoto

Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe ist schockiert über die Tat eines alkoholisierten Mannes, der laut Polizeiaussendung gestern Abend in der Wiener Innenstadt so oft auf einen vor einem Veranstaltungslokal angebundenen Hund eingetreten hat, dass dieser starb ("Heute", berichtete).

Anbinden verboten!

Zunächst einmal muss man festhalten, dass die Anbindehaltung von Hunden in Österreich auch vorübergehend strikt verboten ist! Ausnahmen gelten nur kurzfristig (maximal 20 Minuten), etwa für kurze Lebensmitteleinkäufe. "Weiters geht leider aus dem Polizeibericht nicht hervor, ob die Zeugin - so wie es klingt - tatsächlich nur zugesehen oder zumindest einzuschreiten versucht hat", so Stadler. "Zudem habe ich die Befürchtung, dass auch in diesem extrem schockierenden Fall der Täter entweder mit einer Diversion oder einer geringen Geldstrafe, bestenfalls einer kurzen, aber nur bedingten Freiheitsstrafe davonkommt", so Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler.

"Dies rechtfertigt die Justiz in aller Regel mit Unbescholtenheit, dem Alkoholeinfluss, einem Geständnis und erst recht, wenn sich der Täter reumütig gibt. So ein Vorgehen entspricht aber nicht dem juristischen Grundsatz der abschreckenden Wirkung auf den Täter und potentielle Nachahmungstäter beziehungsweise die Allgemeinheit. Im Gegenteil wird es sogar noch als Einladung empfunden, solche grauenvollen, abscheulichen Tierquälereien zu begehen."

Pfotenhilfe fordert Justiz auf

Der Strafrahmen des §222 Tierquälerei des Strafgesetzbuches von zwei Jahren Freiheitsstrafe sollte also möglichst weit ausgeschöpft werden, und Justizministerin Alma Zadic sei gefordert die Höchststrafe auf drei Jahre zu erhöhen, meinen die Tierschützer. "Nur dies würde Täter abschrecken und auch dem Empfinden der Bevölkerung entsprechen. Denn nach jedem dieser milden Urteile, Diversionen oder gar Verfahrenseinstellungen lachen sich nicht nur die Täter ins Fäustchen, es steigt auch der Frust bei allen Tierfreunden, der sich dann massiv in den (sozialen) Medien entlädt", sagen die Stadlers im O-Ton.