Haustiere

Domina zerquetschte 30 Mäuse für Sexvideos

Eine Domina wurde am 28. März vom Amtsgericht Würzburg (Stuttgart, DE) zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Sie quetschte Mäuse zu Tode.

Christine Kaltenecker
Tierquälerei ist leider in beinahe jeder Branche möglich: Auch in der Sex-Branche.
Tierquälerei ist leider in beinahe jeder Branche möglich: Auch in der Sex-Branche.
©iStock, Bildmontage Heute

Sexuelle Vorlieben, oder auch Fetische sind total in Ordnung, solange das Gegenüber sein klares Einverständnis dazu geben kann. Tiere gehören wie auch Kinder NICHT dazu, weshalb diverse Praktiken natürlich weder legal, noch moralisch oder ethisch vertretbar sind. Beim sadistischen Fetisch namens "Animal Crushing" handelt es sich um Gewaltpornografie in der Tiere zur Luststeigerung verbrannt, zerstückelt und getötet werden. Am 28. März stand eine 48-jährige Domina vor dem Amtsgericht Würzburg: Sie zerquetschte insgesamt 30 Mäuse brutal mit verschiedenen Schuhen, filmte mit und verkaufte das Material an diverse Fußfetischisten.

Tierrechtsorganisation fordert Tierhalteverbot

„Aufgabe der An­geklagten war es, die leben­den Mäuse mittels Stiefeln, High Heels oder Ballerinas bis zum Eintritt des Todes zu zerquetschen, wobei beson­derer Wert auf ein Aufplatzen des Tierkörpers und dessen anschließendes Verreiben mit dem verwendeten Schuh ge­legt wurde.“ Aufgrund der eindeutigen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz fordert die Tierrechtsorganisation Peta nun ein umgehendes Tierhalteverbot für die 48-jährige.

Fachreferenting für tierische Mitbewohner bei Peta, Jana Hoger erklärt fassungslos: "Mindestens 30 Mäuse wurden von der Frau für einen sexuellen Fetisch auf perverseste Art getötet. Die beim sogenannten 'Animal Crushing' verübten Grausamkeiten kennen kaum Grenzen und Menschen die solche Taten begehen, müssen mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden und dürfen niemals wieder ein Tier halten".

Strafe ist lächerlich

Die Geldstrafe von 7.200 Euro mag für 30 Mäuse natürlich "fair" klingen, ist aber in den Augen der Tierschützer noch lange nicht ausreichend. Man weiß, dass gerade solche Clips um sehr viel Geld verkauft werden können und vermutet auch bei den Ausführenden sadistische Tendenzen die behandelt werden sollten. "Seit Juli 2013 verbietet das Tierschutzgesetz ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen“. Ein explizit das Drehen und Verbreiten von Animal Crushing-Videos betreffendes Gesetz, wie es in Griechenland oder in den USA existiert, gibt es in Deutschland jedoch nicht", erklärt Peta und kämpft weiter für die Rechte der Tiere.