Für viele Bankkunden geht es jetzt um mehrere hundert Euro. Hintergrund sind Provisionen, die Banken für die Vermittlung von Fonds von Kapitalanlagegesellschaften erhalten. Nach Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) müssen diese sogenannten Bestandsprovisionen ausreichend offengelegt werden. Ist das nicht der Fall, seien sie unzulässig und zurückzuzahlen.
Die Volksbanken sehen das anders, aber: Der VKI hat mit dem Volksbanken Verbund eine außergerichtliche Lösung erzielt. Teilnehmer der Sammelaktion erhalten ein individuelles Rückerstattungsangebot, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Achtung: Wer betroffen ist, kann sich nur noch bis 23. Juni 2026 anmelden und seine Ansprüche prüfen lassen. Danach ist eine Teilnahme an der Aktion nicht mehr möglich.
"Wir raten allen Betroffenen, ihre Unterlagen sorgfältig zu überprüfen und sich bis zum 23. Juni 2026 für die Sammelaktion anzumelden. Abhängig vom investierten Fondsvolumen ist eine Rückzahlung von mehreren hundert Euro möglich", sagt Stefan Schreiner, Jurist des VKI.
Teilnehmen können Personen, die Kunden einer Bank aus dem Volksbanken Verbund waren oder noch sind und vor 2018 über diese Bank in Fonds investiert haben.
Auch ehemalige Fondsanleger können mitmachen, wenn die Fonds inzwischen bereits aufgelöst wurden.
Nicht teilnehmen können Personen, die ausschließlich in andere Finanzprodukte wie Aktien oder Anleihen investiert haben.
Nach der Anmeldung prüft der VKI die eingereichten Unterlagen. Besteht bereits eine Einigung mit der jeweiligen Bank, wird der Fall weitergeleitet und die Bank erstellt ein individuelles Ergebnis. Dieses Angebot kann kostenlos angenommen werden.
Bei Banken, mit denen noch keine Einigung erzielt wurde, sammelt der VKI die Fälle und führt weitere Gespräche.