Fast sechseinhalb Jahre lang arbeitete die Linzerin bei einem Mediziner im Zentralraum als zahnärztliche Assistentin. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Offen waren 336 Plusstunden, die die Angestellte über die Jahre hinweg in einem Zeitkonto Monat für Monat mitgenommen und vorbildlich erfasst hatte.
Diese hätte der Ex-Chef inklusive Zuschlägen bei der Endabrechnung auszahlen müssen. Die böse Überraschung: Er weigerte sich. Außerdem stellte er der Frau ein Dienstzeugnis aus, auf dem wesentliche Aufgabenbereiche nicht angeführt waren.
Die Betroffene ließ das nicht auf sich sitzen und wandte sich an die Arbeiterkammer. Diese intervenierte beim Arbeitgeber. Der korrigierte das Dienstzeugnis – aber: Die Plusstunden wollte er weiter nicht begleichen. Seine Argumentation: Sie seien schon verjährt.
Die AK stellte klar, dass es aufgrund des Zeitkontos weder Verfall noch Verjährung gab. Letztendlich mussten die Experten Klage einreichen, damit die Arbeitnehmerin zu ihrem Geld kam. Noch vor der ersten Gerichtsverhandlung bekam sie die offenen 11.000 Euro brutto.
Präsident Andreas Stangl rät AK-Mitgliedern, sich bei offenen Entgeltansprüchen so schnell wie möglich an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder die Kammer zu wenden. In der Regel gibt es eine dreijährige Verjährungsfrist. In vielen Kollektivverträgen oder einzelnen Arbeitsverträgen sind aber deutlich kürzere Verfallsfristen für bestimmte Entgeltansprüche vorgesehen.
Werden diese nicht rechtzeitig von den Beschäftigten geltend gemacht, können sie nicht mehr eingebracht werden. "Die AK setzt sich vehement für die Abschaffung der Verfallsfristen ein", erklärt Stangl.