Mitten im Saal des Wiener Landesgerichts erhob sich der Angeklagte und brüllte: "Ich bin Terror!" Ein Auftritt, der alle Anwesenden erstarren ließ. Der 39-jährige Syrer hatte nach einem Terroranschlag im deutschen Solingen (drei Tote) ein Bild des IS-Attentäters auf TikTok gepostet – samt Lobeshymne auf den Mord.
"Nur aus Gottes Gnade kamen wir mit dem Abschlachten", postete er. Im Hintergrund: ein fanatisches Naschid (arabisches Lied), das zum bewaffneten Kampf gegen "Ungläubige" aufrief. Auf die Vorhalte im Gericht reagierte der Mann ungerührt: "Ich bin stolz drauf. Der Attentäter ist brav."
Dann rastete der Angeklagte völlig aus: "Österreich ist ein Naziland!" rief er in Richtung des Richters – das berichtet der ORF. "Ich mach Österreich kaputt. Ich und meine Männer – wir hören nicht auf, bis Europa kaputt ist." Der Syrer bezeichnete sich als Kämpfer der Freien Syrischen Armee (FSA), hetzte gegen westliche Länder und fantasierte von Rache.
Dabei war der Mann 2017 selbst wegen schwerer Delikte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden – damals hatte er eine Bäckerei angezündet. 2023 wurde er entlassen. Experten hielten ihn für ungefährlich. Heute zeigt sich: ein fataler Irrtum.
Neben dem Terror-Posting legte ihm die Anklage noch etwas zur Last: Per WhatsApp hatte der Syrer sieben Prostituierte bedroht. Auf die Frage der Richterin, ob er ihnen Angst machen wollte, antwortete er eiskalt: "Ich möchte sie umbringen."
Das Gericht sprach den 39-Jährigen schuldig – nicht nur wegen Gutheißung von Terror, sondern auch wegen gefährlicher Drohung. Die Staatsanwältin forderte Haft und Maßnahmenvollzug. Und die psychiatrische Gutachterin warnte: Der Mann sei "brandgefährlich".
Die Psychiaterin, die den Syrer zweimal untersucht hatte, schilderte ihn als "paranoid-sensitiv gestört" – aber voll zurechnungsfähig. "Er braucht diese Bühne", analysierte sie seinen dramatischen Auftritt. Doch der Mann sei sehr wohl in der Lage, das Unrecht seiner Taten zu erkennen – und potenziell hochgefährlich.
Ergebnis: Ein Jahr unbedingte Haft und die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Doch selbst das war ihm zu wenig: "Ich will mehr Strafe", rief der Angeklagte und legte Berufung ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.