Er bekommt sogar Entschädigung

"Ich steche sie ab" – Geissens-Stalker kommt davon

Monatelang wurden die Geissens von einem psychisch kranken Mann bedroht – mit verstörenden Nachrichten und Gewaltfantasien.
Heute Entertainment
04.06.2025, 19:37
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Die Geissens stehen unter Schock: Nach monatelangem Psychoterror und Morddrohungen gegen Tochter Davina Geiss (22) muss der Täter nicht dauerhaft in Haft – im Gegenteil, Steven S. (38) erhält sogar eine Entschädigung.

Vor dem Bezirksgericht Kulm im Schweizer Kanton Aargau wurde vergangene Woche ein 38-jähriger Mann verurteilt, der insbesondere Davina Geiss, aber auch den Rest der Familie Geiss über Monate auf Instagram massiv beleidigt und bedroht hatte. Laut der Schweizer Justiz leidet der Angeklagte an paranoider Schizophrenie und Wahnvorstellungen.

Die Liste der Äußerungen reicht von schwersten Beleidigungen bis zu konkreten Tötungsdrohungen. Der Mann soll die 22-Jährige laut Anklageschrift als "Dreckshure" und "Schlampe" bezeichnet haben, sowie schwerwiegendere Drohungen wie: "Wenn ich die das nächste Mal sehe, dann steche ich die zu Tode", ausgesprochen haben.

Besonders verstörend: Sollte er an die Geiss-Tochter oder ihre Schwester Shania (20) nicht herankommen, drohte er laut Gerichtsakten damit, stellvertretend Frauen in einem Solarium anzugreifen. Er war überzeugt davon, dass Davina ihm diese Frauen absichtlich geschickt habe, um ihn auszuspionieren.

Er bekommt Entschädigung

Die Familie Geiss sagte aus Sicherheitsgründen per Videoschalte aus Monaco aus. Doch das Urteil fiel milder aus als erwartet: fünf Monate Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe – beides durch die bereits abgeleistete Sicherheitshaft abgegolten. Für die 320 Tagen, die S. bereits in Sicherheitshaft gesessen hatte, sprach das Gericht dem Angeklagten zusätzlich eine Entschädigung von umgerechnet knapp 13.500 Euro zu.

Carmen Geiss (60) reagierte fassungslos auf das Urteil. Gegenüber der "Bild"-Zeitung äußerte sie scharfe Kritik: "Ich fasse es nicht. [...] Sogar die Gutachterin hat gesagt, dieser Mann sei gefährlich und gehöre in eine geschlossene Klinik." Dass das Gericht keine stationäre Maßnahme anordnete, obwohl selbst die Staatsanwaltschaft dafür plädiert hatte, sorgt in der ganzen Familie für Unverständnis.

"Muss erst jemand sterben, bevor hier etwas unternommen wird? Ich liebe die Schweiz als Land wirklich sehr, aber was sich da gerade abspielt, das ist einfach nur extrem gefährlich. Wir fühlen uns hier von der Schweizer Justiz komplett im Stich gelassen", so Carmen Geiss weiter.

Laut "Bild" bleibt der Angeklagte bis zur endgültigen Entscheidung über eine mögliche Fortführung der Sicherheitshaft vorerst in Untersuchungshaft.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 04.06.2025, 20:07, 04.06.2025, 19:37
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