Gellende Schreie um Hilfe, abgesplitterter Nagellack, Schürfwunden an Armen und Beinen und ein blaues Auge – eine 26-jährige Akademikerin musste in den Morgenstunden des 18. März ein Martyrium durchgemacht haben, wie ihre Verletzungen offenbaren: Kurz vor ihrer Wohnungstüre fiel ein 24-Jähriger bei einem Fußballkäfig in Wien-Brigittenau über sie her und vergewaltigte sie – wir berichteten.
Die Staatsanwalt hatte am Dienstag beim Prozess am Wiener Landesgericht erklärt, dass der angeklagte Tunesier (24) die Frau wohl schon im Club U4 beobachtet hatte. Das Opfer vermutete sogar, dass K.O.-Tropfen im Spiel gewesen seine – was bis sich nicht erhärtete. Als die Frau wankend aus dem Lokal ging, heftete sich der junge Mann an ihre Fersen und versuchte dabei unerkannt zu bleiben. "Er zog sein Sakko aus, versteckte sich hinter Säulen und stieg in einen anderen U-Bahn-Wagon um, als sie ihn wegschickte und klar und deutlich nein sagte", so die Staatsanwältin.
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"Wir haben uns in der U-Bahn geküsst, dabei wurde ich erregt", sagte der angebliche Elektrotechniker aus Tunesien, der ganz in schwarz vor Gericht erschien. Er ist bereits zweimal illegal nach Österreich eingewandert und soll sich als U-Boot in Wien durchgeschlagen haben. Offiziell bezog er kein Einkommen. Doch 17 Euro Eintritt und "vier bis fünf Heineken" in der Disco schienen dem jungen Mann keine finanziellen Probleme zu machen. "Ich hatte noch Geld aus Serbien, dass ich für meine Einreise gespart hatte, ca. 1.000 Euro", gab der Mann an.
Dann tischte er der Richterin abenteuerliche Ausreden auf: "Ich habe sie geküsst und sie mich auch. Wir haben uns gut verstanden. Ich fragte sie auf Englisch, ob wir in ihrer Wohnung weiterfeiern wollen. Dann fiel sie am Fußballkäfig plötzlich zu Boden. Sie hatte wohl eine Panikattacke."
Bei der Polizei und auch vor Gericht wollte er das Unschuldslamm mimen – bis sein Anwalt eingriff und um eine kurze Unterbrechung bat. Danach gestand der geläuterter Mandant reumütig. An ihm waren auch eindeutige DNA-Spuren des Opfers gefunden worden. Mehrere Zeugen sahen ihn bei der Tat und konnten ihn identifizieren.
Der Schöffensenat sprach den Angeklagten nach der übereinstimmenden Aussage des Opfers (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) und jenes mutigen Zeugen, der den Täter in die Flucht schlug und stellte, schuldig. Das Urteil: 5 Jahre Haft, nicht rechtskräftig. "Die besondere Rücksichtslosigkeit und Unverfrorenheit sind erschreckend. Sie hätten schon in der U-Bahn erkennen müssen, dass die Frau kein Interesse hat", erklärte die Richterin.
Der Tunesier nahm das Urteil auf Anraten seines Anwalts an, die Staatsanwaltschaft meldete Berufung an.