Coronavirus

Im Lockdown herrscht Besuchsverbot bei Oma und Opa

Am Dienstag beginnt der zweite Lockdown in Österreich. Besuchen bei Oma und Opa schiebt die neue Verordnung den Riegel vor.
Heute Redaktion
15.11.2020, 20:39

Am Sonntag trat der Hauptausschuss des Nationalrates zusammen, um über den von der Bundesregierung vorgesehenen Lockdown zu debattieren. Im Grunde genommen nur eine Formsache, ist der erneute Lockdown, der am kommenden Dienstag (17. November, 0 Uhr) in Kraft tritt, nun auch formal fix beschlossen.

Wie berichtet, sind die Maßnahmen streng. Das Ziel: Die Ausbreitung des Coronavirus in Österreich massiv einzudämmen und zu verlangsamen. Dabei sollen vor allem Risikogruppen geschützt werden. Das heißt auch: Großeltern sollen möglichst nicht besucht werden. Dieser Vorgabe trägt auch die Lockdown-Verordnung Rechnung.

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"Einzelne" Bezugspersonen

So ist es zwar möglich, "einzelne" wichtige Bezugspersonen zu treffen, aber: "Mit der Beschränkung auf 'einzelne: ist klargestellt, dass damit nur Treffen mit einigen wenigen Personen zulässig sind", heißt es in den Erläuterungen zur Verordnung. "Die Durchführung von Familienfeiern oder vergleichbaren gesellschaftlichen Zusammenkünften stellt jedoch jedenfalls kein Grundbedürfnis des täglichen Lebens dar."

Eine Person zu einem anderen Haushalt mit "besonderem Naheverhältnis" physischen Kontakt haben, sofern in der Regel schon bisher mehrmals wöchentlich physischer Kontakt gepflegt wurde. Was hingegen nicht erlaubt ist: Dass mehrere Personen gleichzeitig zu einem oder mehreren anderen Haushalten mit besonderem Naheverhältnis physischen Kontakt haben.

Denn dabei handle es sich bereits um eine Zusammenkunft, die einer Familienfeier ähnlich sei. Und Familienfeiern sind ebenfalls nicht erlaubt. Zu den engsten Angehörigen zählen die Eltern, (volljährige) Kinder und Geschwister – nicht aber Großeltern. De facto herrscht also ein Besuchsverbot bei Oma und Opa – es sei denn man hatte bereits zuvor mehrmals pro Woche physischen Kontakt. Hilfeleistungen sind natürlich weiterhin erlaubt.