Coronavirus

Impfgegner-Ärztin muss beim Psychiater antanzen

Eine Zürcher Psychiaterin warnt vor den "gesundheitsschädigenden Folgen" der Corona-Impfung. Das könnte sie jetzt die Zulassung kosten. 

Eine Zürcher Ärztin soll sich psychiatrisch begutachten lassen (Symbolbild).
Eine Zürcher Ärztin soll sich psychiatrisch begutachten lassen (Symbolbild).
Getty Images

Eine Zürcher Psychiaterin hat sich in vier E-Mails an das kantonale Amt für Gesundheit zwischen Dezember 2022 und Jänner 2023 kritisch zur Impfung gegen Covid-19 geäußert. Diese E-Mails könnten sie jetzt ihren Job kosten. In einem Schreiben des Amts an die Ärztin, das 20 Minuten vorliegt, wird sie aufgefordert, sich einer psychiatrischen Begutachtung zu unterziehen. Das Amt sieht die Patientensicherheit in Gefahr.

Die Ärztin warne in den E-Mails unter anderem explizit vor den angeblich massiv gesundheitsschädigenden Auswirkungen der Impfung, heißt es im Schreiben. Das Amt befürchtet "eine entsprechende Beeinflussung" von Angstpatienten. Die "äußerst ablehnende Haltung" der Psychiaterin könnte die bestehenden Ängste verstärken, so die Befürchtung.

Ärztin bestellte Ivermectin aus Indien

Ihre Haltung bestärkt die Psychiaterin in einem Video vom Sommer 2022. Dort warnt sie vor der Impfung und spricht darüber, dass sie 2.000 Tabletten Ivermectin aus Indien bestellt und teils ihren Patientinnen und Patienten verabreicht habe. Das zweite Paket sei "unglücklicherweise von der Polizei gestoppt worden".

Ivermectin ist ein Arzneimittel, das vor allem gegen Fadenwürmer eingesetzt wird und dessen Wirkung bei Covid-19 höchst umstritten ist. Auch sie selber und ihre Töchter hätten sich mit Ivermectin von einer Covid-Erkrankung kuriert. Personen, die sich impfen ließen, seien hingegen "schwer an Covid erkrankt".

Aussagen mit "teils paranoidem Charakter"

Das Video wird im Schreiben nicht erwähnt. Doch die vier E-Mails reichen dem Amt für Gesundheit, um die Psychiaterin aufzufordern, sich ihrerseits einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen zu lassen: "Wir sehen uns aufgrund Ihrer Mitteilungen veranlasst, die Voraussetzung der psychischen Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung als Ärztin zu prüfen, da Ihre Nachrichten teils paranoiden Charakter haben und die notwendige professionelle Distanz nicht mehr gewährleistet zu sein scheint", heißt es im Schreiben weiter.

Hierzu hat sich das Amt an die UPK Universitären Psychiatrischen Klinken Basel gewandt. Diese habe sich bereit erklärt, ein Gutachten zu erstellen. Die Begutachtung werde mehr als eine Sitzung erfordern und rund 8.000 bis 10.000 Franken (bis zu 10.000 Euro) kosten. Diese Kosten müsste die Psychiaterin selber bezahlen.

Anwalt bestreitet Vorwürfe

"20 Minuten" hat den Anwalt der Psychiaterin, Philipp Kruse, mit den Vorwürfen aus dem Schreiben konfrontiert. Kruse schickt voraus: "Ich kommentiere grundsätzlich keine laufenden Verfahren und bedauere, dass dieses Schreiben des Amtes für Gesundheit überhaupt an die Öffentlichkeit gelangt ist." Da dies nun aber passiert sei, nimmt Kruse zu zwei Punkten Stellung:

• Die "äußerst ablehnende Haltung" seiner Mandantin ist laut Kruse aufgrund der E-Mails nur gegenüber der Kinderimpfung feststellbar. "Dass sie sich gegen die Covid-19-Impfung für Kinder ausspricht, weil das Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht stimmt, ist im Dezember 2022 eine legitime Haltung", sagt Kruse.
• "Paranoide Züge" oder eine Gefährdung der Patientensicherheit sind für Kruse aus den ihm vorgelegten E-Mails vom Dezember 2022 "in keiner Weiser ersichtlich".

Das Video kommentiert Kruse nicht, da es nicht Gegenstand des besagten Schreibens sei. Kruse habe dem Amt für Gesundheit schriftlich begründet, warum seine Mandantin die im Schreiben erhobenen Vorwürfe dementiert. "Wir hoffen, dass die Sache damit erledigt ist."

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    Amt spricht von "Ultima Ratio"

    Das Amt für Gesundheit geht aufgrund des Amtsgeheimnisses nicht näher auf das laufende Verfahren ein. Entsprechende Fragen von "20 Minuten" beantwortet Mediensprecherin Laura Gialluca so: "Als Aufsichtsbehörde hat das Amt für Gesundheit die Pflicht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Verdacht besteht, dass die Patientensicherheit gefährdet ist." Seien die Voraussetzungen für die Gewährleistung der Patientensicherheit nicht mehr gegeben, könne "als Ultima Ratio" die Bewilligung in einem aufsichtsrechtlichen Verfahren entzogen werden.

    Im Rahmen eines solchen Verfahrens könne das Amt eine Medizinalperson "zwecks Überprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen zu einer Begutachtung verpflichten". Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, könne das Amt für Gesundheit weitere Schritte prüfen. Der Zwischenentscheid zur psychiatrischen Begutachtung könne auf dem Rechtsmittelweg angefochten werden.

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