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In diesem Land dürfen Ungeimpfte sogar gekündigt werden

Die Corona-Lage spitzt sich weltweit weiter zu. Während in Österreich ab Montag die 2G-Regel gilt, setzen andere Länder auf noch strengere Regeln.

Nicolas Kubrak
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In Lettland wurde ein Gesetz verabschiedet, welches Arbeitgebern erlaubt, ungeimpfte Arbeitnehmer zu kündigen.
In Lettland wurde ein Gesetz verabschiedet, welches Arbeitgebern erlaubt, ungeimpfte Arbeitnehmer zu kündigen.
Getty Images/iStockphoto

In Lettland hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, Arbeitnehmer zu kündigen, die sich nicht der für sie vorgeschriebene Corona-Impfung unterziehen. Am Donnerstag meldeten die lettischen Behörden, dass 2.347 neue Corona-Fälle festgestellt wurden und 47 Menschen im Zusammenhang mit Corona gestorben sind. 69 Prozent der Neuinfektionen betreffen ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Personen, hieß es.

Seit Oktober im Lockdown

Lettland befindet sich wegen den hohen Zahlen bereits seit Oktober im Lockdown. Es gilt unter anderem eine Ausgangssperre von  20:00 bis 5:00 Uhr, Unterhaltungs-, Sport- und Kulturveranstaltungen wurden verboten; die meisten Geschäfte, Restaurants und Schulen sind geschlossen. Keine Homeoffice-Pflicht gibt es nur in Sektoren, die als Schlüsselbereiche gelten.

Kündigung nach drei Monaten möglich

Das beschlossene Gesetz ermöglicht Arbeitgebern, Arbeitnehmer zu suspendieren, wenn diese über keinen Impfnachweis verfügen und nicht an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden können. Suspendierte Arbeitnehmer erhalten keine Bezahlung.

Erhält der Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten nach der Suspendierung ohne "objektive Gründe" keine Bescheinigung, kann der Arbeitgeber ihn kündigen, wobei eine Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts gezahlt werden muss.

Ungeimpfte zählen als arbeitsunfähig

Unter Berufung auf das lettische Justizministerium berichtete der Baltic News Service, dass das Fehlen einer Corona-Bescheinigung, die eine Impfung oder eine Genesung nachweist, ein ausreichender Grund ist, um einen Arbeitnehmer für arbeitsunfähig zu erklären. 

Diese Regelung soll am 15. November in Kraft treten. Sie gilt nicht für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. In Lettland liegt die Zahl der vollständig geimpften Personen bei zirka 61 Prozent der erwachsenen Bevölkerung.

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