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In diesen Städten wurde Kurzparkzone aufgehoben

Aufgrund des "harten" Lockdowns ist in einzelnen Städten Österreichs die Überwachung von Kurzparkzonen aufgehoben worden.

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Ein Kontrollorgan der Wiener Parkraumüberwachung im Einsatz.
Ein Kontrollorgan der Wiener Parkraumüberwachung im Einsatz.
picturedesk.com (Symbolbild)

Im Zusammenhang mit den nun seit 26. Dezember neuerlich bestehenden verschärften Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben laut ÖAMTC einzelne Städte bzw. Gemeinden die bestehenden Kurzparkzonenregelungen wiederum gelockert.

"Die Maßnahmen sollen dazu dienen, Bürgern auch während der dritten Lockdown-Phase dringend notwendige Wege mit dem Pkw zu erleichtern“, erklärt Gilles Dittrich von der Abteilung Mobilitätsinformationen des Clubs.

Mit Stand 29. Dezember liegen dem ÖAMTC von den Magistraten folgender Städte Bestätigungen vor, dass die Überwachung bis auf Widerruf ausgesetzt wird:

➤ Salzburg

➤ Klagenfurt

➤ St. Pölten

➤ Perchtoldsdorf

➤ Neusiedl am See

Keine allgemeine Aufhebung

Gebühren in Form von ausgefüllten Parkscheinen oder digitalen Zahlungen via APPs müssen nicht entrichtet werden. Aber Achtung: In vielen Städten/Gemeinden gilt die Einhaltung der maximalen Abstellzeiten auch weiterhin.

ÖAMTC-Experte Gilles Dittrich weist nachdrücklich darauf hin, dass es sich um keine allgemeine Aufhebung handelt, die für alle Gemeinden gilt.

"Außerdem ist unabhängig von gültigen oder temporär aufgehobenen Kurzparkzonen zu beachten, dass gekennzeichnete Anrainer- und Behindertenparkplätze sowie Ladezonen, Halte- und Parkverbote und andere allgemeine Regelungen für das Abstellen von Kfz auf jeden Fall zu beachten sind", so Dittrich.

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