Politik

Van der Bellen beurkundet Familienbeihilfe-Gesetz

Bundespräsident Van der Bellen hegt Zweifel, ob die Indexierung der Familienbeihilfe dem Unionsrecht entspricht.

Heute Redaktion
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Bundespräsident Alexander Van der Bellen hegt Zweifel.
Bundespräsident Alexander Van der Bellen hegt Zweifel.
Bild: picturedesk.com

Wie die Präsidentschaftskanzlei am Montag mitteilt, hat Bundespräsident Alexander Van der Bellen das viel diskutierte Gesetz zur Indexierung der Familienbeihilfe beurkundet. Es sei verfassungsmäßig zustande gekommen, eine offenkundige inhaltliche Verfassungswidrigkeit liegt demnach nicht vor.

"Ich hege allerdings erhebliche Zweifel, ob dieses Gesetz auch dem Unionsrecht entspricht", wird Van der Bellen in der Aussendung zitiert. Die EU-Kommission hat Österreich diesbezüglich am 24. Oktober ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt.

Aufgrund dieses möglichen Widerspruchs mit dem Unionsrecht hat der Bundespräsident von Verfassungsrechtler Ludwig Adamovich ein Gutachten eingeholt. Adamovich kommt darin zum Schluss, "dass der Begriff 'verfassungsmäßig' nicht auch die Übereinstimmung mit dem Unionsrecht einschließt".

Er empfiehlt daher, "dem Gesetzesbeschluss die Beurkundung des verfassungsrechtlichen Zustandekommens zu erteilen, da aus Sicht der österreichischen Rechtsordnung der Gesetzesbeschluss nicht offenkundig verfassungswidrig zustande gekommen ist."

Dieser Empfehlung sei der Bundespräsident gefolgt und hat das Gesetz beurkundet, so die Präsidentschaftskanzlei.

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Deshalb ist das Gesetz umstritten:

Die geplante Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich sorgt auch international für Aufregung. Immerhin geht es darum, dass die Höhe der Leistungen für Familien künftig nicht mehr europaweit einheitlich geregelt sein soll, sondern stattdessen an den Lebensstandard des Landes, in dem Kinder von in Österreich Beschäftigten leben, angepasst werden. Für Osteuropäer bedeutet das weniger Familienbeihilfe, für Nordeuropäer etwas mehr. Sieben EU-Staaten haben schon dagegen Beschwerde eingereicht – lesen Sie mehr dazu hier.

(red)

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