Politik

Familienbeihilfe-Modell widerspricht EU-Recht

Die EU-Komission prüft die umstrittene Indexierung der Familienbeihilfe, die seit Jänner in Österreich gilt.

Heute Redaktion
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Mit Anfang des Jahres ist in Österreich die Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass die Beiträge an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst werden. Das heißt konkret: Für Kinder, die in Ländern mit tiefen Lebenshaltungskosten leben, gibt es weniger Geld. Für solche, die in teuren Ländern leben, mehr.

Das Gesetz sorgt international für Gesprächsstoff. Einige Staaten hatten im Vorfeld schon die Prüfung rechtlicher Schritte angekündigt, zuletzt drohte Rumänien mit eine Klage. Ministerpräsidentin Viorica Dancila ortet "einen klaren Fall von Diskriminierung". Jetzt prüft auch die EU-Kommission das Familienbeihilfegesetz der österreichischen Regierung.

Vertragsverletzungsverfahren denkbar

Eine Sprecherin hat am Montag einem ORF-Bericht zufolge bestätigt, dass die "Indexierung laut EU-Recht nicht erlaubt" sei. Das Gesetz sei diskriminierend und Rechte der Kinder zu respektieren.

Nach der Prüfung des österreichischen Gesetzes durch die EU-Kommission kann Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Die Neos mahnen die Regierung in einer ersten Reaktion die Prüfung ernst zu nehmen. "Die Regierung darf sich nicht länger taub stellen und so tun, als hätte die Indexierung keine negativen und teuren Auswirkungen für Österreich", so Neos-Familiensprecher Michael Bernhard

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(red)

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