Politik

Ausländische Pflegekräfte klagen Österreich

Die Kürzung der Familienbeihilfe für Arbeiter aus dem Ausland sorgt für Unmut. Eine betroffene Pflegerin aus der Slowakei reicht Klage ein.

Heute Redaktion
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Viele Pflegekräfte aus dem Ausland sind von der Indexierung der Familienbeihilfe betroffen.
Viele Pflegekräfte aus dem Ausland sind von der Indexierung der Familienbeihilfe betroffen.
Bild: Archiv

Eine Pflegerin aus der Slowakei, die in der Steiermark arbeitet und eine 18-jährige Tochter hat, bekommt seit Jänner 2019 – seit die Indexierung der Familienbeihilfe wirkt – weniger auf ihr Konto überwiesen. Konkret muss Alena K. laut einem Bericht der "Presse" mit 71,77 Euro weniger auskommen. Bei einem Einkommen von 1.132 Euro (Reisekosten und Sozialversicherung inbegriffen) ist das deutlich im Geldbörsel spürbar.

"Es trifft immer die Kleinsten", wird Klaus Katzianka, Pflegeaktivist und Chef jener Agentur, die K. nach Österreich vermittelt hat, zitiert. Angesichts der hohen Kosten für Pflege, nehmen viele Betroffene gerne günstigere Pflegekräfte aus dem Ausland in Anspruch. Das könnte sich jetzt ändern. Denn wie Katzianka schätzt, könnten aufgrund der Kürzung der Familienbeihilfe 20 bis 30 Prozent der ausländischen Pfleger auf einen Job in Österreich verzichten.

Fall landet vor EuGH

Die umstrittene Indexierung der Familienbeihilfe wird von vielen Seiten scharf kritisiert. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, über das der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden wird. Der österreichischen Regierung wird angesichts der Staffelung der Beihilfe ein Verstoß gegen EU-Recht und das Gleichbehandlungsgesetz aller EU-Bürger vorgeworfen.

Alena K. möchte das EuGH-Urteil nicht abwarten, sie klagt – zunächst beim Bundesfinanzgericht und im Falle eines Scheiterns in weiterer Folge beim Verwaltungsgerichthof. Das Argument: auch Österreich muss EU-Recht umsetzen.

Tausend Fälle

Wie die "Presse" weiter schreibt, habe die Klage gute Chancen auf Erfolg. Spätesten der Verwaltungsgerichtshof, wenn nicht schon zuvor das Bundesfinanzgericht (VwGH), müsste nach Einschätzung des Sozialrechtsexperten Franz Marhold den Bescheid aufheben. Der Vorstand des Instituts für Österreichisches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht hat auch verraten, dass Alena K. längst nicht die einzige frustrierte Betroffene ist. So sollen auch etwa Tausend Tschechen, die an der Grenze wohnen und in Österreich arbeiten, Klage eingereicht haben.

Das Österreichische Gericht könnte den Fall der slowakischen Pflegerin übrigens einfach an den EuGH abgeben, nachdem sich dieser ohnehin damit auseinandersetzen muss.

Lesen Sie hier: 7 Staaten protestieren gegen Familienbeihilfe >>> (ek)