Nach der Eilentscheidung zur Einstufung der AfD will das deutsche Bundesinnenministerium ein Gutachten des Verfassungsschutzes "vertieft überprüfen". Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Donnerstag in einem von der AfD angestrengten Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Das BfV hatte diese Einstufung in einem Gutachten vorgenommen.
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe das Gutachten Ende April 2025 entgegengenommen und wenig später mit der Entscheidung der Einstufung verkündet, erklärte der Sprecher.
"Eine fachliche Prüfung hat zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden." Im Zuge der Kölner Gerichtsentscheidung will das Innenministerium nun "eine vertiefte Prüfung des Gutachtens vornehmen".
Nach der Gerichtsentscheidung darf der Verfassungsschutz die AfD auf Bundesebene vorerst weder als gesichert extremistisch einstufen noch so behandeln. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist das aber noch nicht. Wann diese ergehen könnte, ist nach Gerichtsangaben noch offen.