Ein 15-jähriger Jugendlicher wurde am Montag (21. Juli) im Wiener Landesgericht zu 24 Monaten Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Der Bursche hatte als IS-Anhänger einen Anschlag auf die U6-Station Westbahnhof geplant. Ziel laut Anklage: möglichst viele "Ungläubige" töten.
Die Ermittler fanden in seinem Kinderzimmer Skizzen vom Westbahnhof mit Strichmännchen, auf denen eine Figur mit Machete auf andere einsticht. Die Opfer waren mit dem Begriff "Kuffar" (Ungläubige) beschriftet. Dazu kamen IS-Propaganda, Bombenbauanleitungen und mehrere Messer.
Trotz der Ernsthaftigkeit der Vorwürfe verhängte das Landesgericht eine teilbedingte Haftstrafe. Nach drei Monaten wird der Jugendliche voraussichtlich wieder entlassen – unter strengen Auflagen.
Der Richter betonte in der Urteilsbegründung: "Es gab umfassendes Beweismaterial. Die große Frage war: Wie reagieren wir angemessen? Der Strafrahmen lag bei bis zu fünf Jahren. Das Geständnis und dass es beim Versuch blieb, wurde mildernd gewertet."
Und weiter: "Sie brauchen noch eine gewisse Zeit, um den Kampf gegen ihre Ideologie zu gewinnen. Deswegen behalten wir Sie noch drei Monate da."
Zusätzlich zur Haft wurden Bewährungshilfe, ein Deradikalisierungsprogramm, ein TikTok-Verbot und eine verpflichtende Beschäftigung angeordnet. "Sie müssen die Schule oder einen AMS-Kurs besuchen. Wir wollen, dass Sie beschäftigt sind – und nicht mehr auf blöde Gedanken kommen", so der Richter.
Im Gerichtssaal zeigte sich der Jugendliche einsichtig. "Ich habe meine Meinung verändert, weil die Leute so gütig zu mir waren – die Psychologen, die Bewährungshelfer – obwohl ich einen Anschlag geplant habe", sagte er mit brüchiger Stimme.
"Ich hab mich früher nie akzeptiert gefühlt. Jetzt werde ich angenommen." Seine Eltern, die ihn zweimal pro Woche besuchen, seien von ihm enttäuscht. "Ich werde ihnen beweisen, dass ich anders bin, wenn ich draußen bin." Sein Ziel: eine Lehre als Elektrotechniker.
Die Radikalisierung begann laut dem Jugendlichen früh: "Ich war so in Moschee und hab auf TikTok geschaut." Dort sei er auf radikale Prediger wie "Per Vogel" gestoßen. "Der hat gesagt, man muss auch Jihad machen. Kämpfen muss man auch." Später habe er auch saudischen Gelehrten mit deutschen Untertiteln zugehört. Einer lobte Osama bin Laden. "Dann habe ich angefangen, auch ihn anzuhören."
Der Staatsanwalt mahnte zur Vorsicht: "Er ist zwar schmächtig, klein und jung – aber genau solche Personen können unter dem Einfluss des IS sehr gefährlich sein." Er forderte eine Haftstrafe und engmaschige Betreuung.
Verteidigerin Anna Mair entgegnete: "Mein Mandant ist kein böses Monster – sondern wurde manipuliert. Es geht nicht nur um Strafe, sondern um seine Zukunft."
Der Schüler wurde wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung einer terroristischen Straftat und Körperverletzung verurteilt. Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung gegenüber einem Lehrer in der Justizanstalt, der seine Religion lächerlich gemacht habe, wurde er – im Zweifel – freigesprochen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung können noch Berufung einlegen.