Oberösterreich

Jetzt drohen Strafen, wenn du das vorm Haus nicht tust

So schön die bunten Herbstblätter auch sind, sie bergen eine Gefahr: Rutscht jemand vor deinem Haus darauf aus, musst du Strafe zahlen.

Für Laub gilt dasselbe wie für Schnee: weg damit von Gehsteigen.
Für Laub gilt dasselbe wie für Schnee: weg damit von Gehsteigen.
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Der Herbst nimmt gerade Fahrt auf, und mit ihm verändert sich auch die Natur. Der ÖAMTC warnt jetzt: Das fallende Laub kann Hausbesitzer in Schwierigkeiten bringen. Denn: Für Blätter gilt dasselbe wie für Schnee.

So müssen Gehsteige im Ortsgebiet vor Gebäuden in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr komplett von Laub befreit werden. Auch wenn vor dem Haus kein Gehweg ist, sind Anrainer verpflichtet, den Straßenrand einen Meter breit zu säubern und gegebenenfalls zu streuen.

 Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 726 Euro Strafe. Rutscht gar jemand aus, können eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und Schmerzensgeld-Forderungen die Folge sein.

Der ÖAMTC klärt noch über weitere Irrtümer auf, die im Straßenverkehr immer wieder zu Problemen führen:

1
"Gibt es keinen Gehsteig, darf ich mir aussuchen, wo ich gehe."

Für Fußgänger gilt generell: Ist ein Gehsteig vorhanden, muss dieser benutzt werden. Fehlt ein Gehweg, muss sich, wer zu Fuß unterwegs ist, auf der linken Seite am Straßenbankett oder am äußersten Fahrbahnrand zu halten. 

2
"Bei Nebel fährt man mit Nebelschlussleuchte immer sicherer."

Auch das ist laut ÖAMTC ein Irrtum. Die Nebelschlussleuchte darf nämlich nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel verwendet werden. Und auch nur dann, wenn hinter dir keiner fährt.

"Strafen von bis zu 5.000 Euro drohen", warnt ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz vor schmerzlichen Konsequenzen.

"Es darf nämlich nicht zu einer Blendung anderer Verkehrsteilnehmenden kommen, sonst drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro", so Corinna Hotz, Juristin beim ÖAMTC Oberösterreich.

3
"Ich bremse jedenfalls und immer für Tiere!"

Wer wegen eines Tieres bremst, riskiert im Fall eines Auffahrunfalls ein Mitverschulden. Ausschlaggebend ist die Größe des Tieres: Für groß befindet das Gesetz etwa Wildschweine, Rehe oder Hirsche. Bremst man aber etwa für einen Hasen, Wildvögel oder Eichhörnchen, muss bei einem Auffahrunfall ein Teil des eigenen Schadens selbst beglichen werden.

Der Herbst bekommt heuer wie berichtet quasi einen Korb. Der Sommer legt gerade ein Mini-Comeback hin.

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