Coronavirus

Jetzt fix: Ab diesem Tag gelten Corona-Verschärfungen

Gelbes Licht in vier Städten: Gesundheitsminister Anschober hat nach dem Start der Corona-Ampel jetzt die künftigen Maßnahmen präzisiert.

Roman Palman
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Eine Schülerin beim Desinfizieren der Hände vor Betreten einer Volksschule in Brunn am Gebirge. Archivbild, Mai 2020
Eine Schülerin beim Desinfizieren der Hände vor Betreten einer Volksschule in Brunn am Gebirge. Archivbild, Mai 2020
picturedesk.com/APA/Herbert P. Oczeret

In drei Hauptstädten – Wien, Graz und Linz – sowie dem Tiroler Bezirk Kufstein steht die neue Corona-Ampel der Regierung bereits auf Gelb. Nur wenige Minuten nach der offiziellen Vorstellung gab es bereits den ersten Ampel-Krach: der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) schimpfte das "obskure Konstrukt" und kündigte an, keine Verschärfungen der Corona-Maßnahmen durchführen zu wollen. 

Die Antwort aus dem Gesundheitsministerium folgte auf dem Fuße: die rechtliche Umsetzung der neuen Maßnahmen geschehe durch das Gesundheits- und Bildungsministerium und nicht durch Bundesländer und Kommunen, heißt es per Aussendung aus Rudi Anschobers Ministerium. 

Der Grüne Gesundheitsminister präzisiert darin auch die heute bekannt gegebenen Maßnahmen der Ampelschaltung Gelb:

► Zu tragen ist ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) in Kundenbereichen von Betriebsstätten (etwa Einzelhandel), sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.

► In der Gastronomie muss nur das Personal mit Kundenkontakt MNS tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die als ähnlich wirksam angesehen wird. Das Gesundheitsministerium (BMPSGK) will die entsprechende Novelle der Lockerungsverordnung kommende Woche erlassen – zusätzlich zu den aktuell bereits geltenden Maßnahmen.

Die Corona-Ampel des Gesundheitsministeriums einfach erklärt
Die Corona-Ampel des Gesundheitsministeriums einfach erklärt
Screenshot Sozialministerium

Weitere Maßnahmen ab 1. Oktober gültig

► Die Novelle zum Covid 19-Maßnahmengesetz und Epidemiegesetz wird voraussichtlich am 23. September im Nationalrat beschlossen und soll nach einer Behandlung im Bundesrat spätestens am 1. Oktober in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt werden dann weitere Maßnahmen zusätzlich zum MNS umgesetzt werden können.

► Die Regelungen zu den Veranstaltungen für den gelben Ampel-Bereich werden voraussichtlich mit 1. Oktober in Kraft treten.

► Die Regelungen für Schulen und Unis treten mit der entsprechenden Verordnung des Bildungsministeriums heute (4. September) und somit noch vor dem Schulstart in Kraft.

Die gesamte Pressekonferenz Regierung zum Nachschauen: