Coronavirus

Fix! Diese harten Regeln gelten nun in Deutschland

Deutschland erlässt im Kampf gegen die Pandemie neue Maßnahmen: Schulen und Kitas bleiben zu, es gibt Kontaktbeschränkungen für sämtliche Haushalte.

20 Minuten
Teilen
Blick auf den Schlossplatz in Stuttgart (Archivfoto)
Blick auf den Schlossplatz in Stuttgart (Archivfoto)
Marijan Murat / dpa / picturedesk.com

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Bundesländer haben verschärfte Kontaktbeschränkungen in Deutschland bis 31. Jänner beschlossen. Ein Haushalt solle nur noch einen weiteren Menschen treffen dürfen, sagte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Dienstag im Anschluss an den neuen Corona-Gipfel. Auch Schulen und Kindergärten sollten "weitestgehend" geschlossen bleiben.

Auch die Bewegungsfreiheit soll in Corona-Hotspots eingeschränkt werden, wie am Dienstagabend bestätigt wurde.

Hier nun die Beschlüsse von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten im Detail.

KONTAKTE: Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Künftig sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt.

BETRIEBSKANTINEN: Betriebskantinen dürfen allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten.

MOBILITÄT: In Landkreisen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet wurden, sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. "Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar."

IMPFUNGEN: Bis spätestens Mitte Februar sollen sich alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen impfen lassen können. Bis zum 1. Februar sollen etwa vier Millionen Impfdosen ausgeliefert worden sein.

KINDERKRANKENGELD: Normalerweise erhält jedes Elternteil pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für bis zu 20 Tagen. Vorübergehend soll der Zeitraum auf 20 beziehungsweise 40 Tage steigen. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.

EINREISEN: Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen.

Was weiterhin gilt

EINZELHANDEL: Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

SCHULEN: Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen, oder die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.

KITAS: Auch Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geschlossen. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

ARBEITSPLATZ: Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

ALKOHOL: Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

FRISEURE: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu.

NOTWENDIGE BEHANDLUNGEN: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.

GOTTESDIENSTE: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

ALTENPFLEGE: Das Personal in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen muss mehrmals pro Woche getestet werden. In Regionen mit erhöhten Fallzahlen müssen Besucher einen negativen Coronatests vorweisen.

Am 25. Jänner wollen Bund und Länder dann erneut beraten.

1/57
Gehe zur Galerie
    <strong>19.04.2024: Tragödie bei Sabitzer – Sohn seiner Verlobten tot!</strong>&nbsp;Schreckliche Nachrichten aus Deutschland. Katja Kühne, TV-Star und Verlobte von BVB-Star Marcel Sabitzer, trauert um ihren erwachsenen Sohn Lucas. <a data-li-document-ref="120031870" href="https://www.heute.at/s/tragoedie-bei-sabitzer-sohn-seiner-verlobten-tot-120031870">Die ganze Story hier &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120031584" href="https://www.heute.at/s/sexsuechtiger-aus-wien-hatte-seit-2018-keinen-sex-mehr-120031584"></a>
    19.04.2024: Tragödie bei Sabitzer – Sohn seiner Verlobten tot! Schreckliche Nachrichten aus Deutschland. Katja Kühne, TV-Star und Verlobte von BVB-Star Marcel Sabitzer, trauert um ihren erwachsenen Sohn Lucas. Die ganze Story hier >>>
    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com