Politik

Jetzt fix! Lockdown mit neuen Regeln verlängert

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat die Verlängerung des Lockdowns genehmigt. Es gibt aber auch einige Regel-Änderungen!

Roman Palman
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Ein Friseur bei der Arbeit in Wien am Montag, 8. Februar 2021.
Ein Friseur bei der Arbeit in Wien am Montag, 8. Februar 2021.
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Die derzeitigen coronabedingten Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote in Österreich werden mindestens bis zum 27. Februar verlängert. Der Hauptausschuss hat einer entsprechenden Adaptierung der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung zugestimmt. Darüber informierte die Parlamentsdirektion Dienstagmittag.

Der Beschluss im Ausschuss erfolgte lediglich mit den Stimmen der Koalitionsparteien. Die Opposition aus SPÖ, FPÖ und NEOS lehnte den von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) vorgelegten Verordnungsentwurf geschlossen ab.

Die neue Verordnung bringt aber auch für alle Bürger Veränderungen mit sich. Einige Details der Lockdown-Regeln werden nämlich wie folgt angepasst:

Neu gegenüber der aktuellen Regelung ist etwa, dass ab Donnerstag (18. Februar) Friseure und andere körpernahe Dienstleister auch dann einen negativen Coronatest benötigen, wenn sie ihre Kunden in den eigenen vier Wänden besuchen. Dieser Test darf wie bisher nicht älter als 48 Stunden sein.

Maske

Eine Erleichterung gibt es für Kunden im Außenbereich von Geschäftslokalen und Werkstätten. Dort müssen sie künftig keine FFP2-Maske mehr tragen, sofern sie die Zwei-Meter-Abstandsregel einhalten können und ein physischer Kontakt zum Verkaufspersonal oder anderen haushaltsfremden Personen ausgeschlossen ist.

Für Gesundheits- und Pflegepersonal, das mit Patienten in Kontakt ist, wird die Maskenpflicht hingegen geringfügig verschärft. Sie sind künftig angehalten, entweder eine FFP2-Maske oder eine höherwertige Maske zu tragen. Gleichwertige Masken werden nicht mehr akzeptiert.

Bestimmungen

Grundsätzlich bringt die Novelle zur 4.COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung aber keine wesentlichen Änderungen gegenüber den geltenden Bestimmungen. Gastronomie und die Hotellerie bleiben – mit den bisherigen Ausnahmen – weitgehend geschlossen, auch der Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen ist nach wie vor untersagt. Im Handel bleiben die bekannten wie FFP2-Maskenpflicht und 20-Quadratmeter-Vorgabe bestehen.

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