Wirtschaft

Jetzt ist es fix – diese Handytarife werden teurer

Die Handytarife der großen Anbieter werden automatisch um bis zu 11,5 Prozent erhöht. Doch einige Nutzer sind im Vorteil.

Leo Stempfl
Ab 1. April wird ein Großteil der Handytarife teurer.
Ab 1. April wird ein Großteil der Handytarife teurer.
Getty Images (Symbolbild)

Als Kunde der meisten großen Mobilfunkanbieter schlägt mit 1. April die berüchtigte "Preis-Keule" noch einmal ordentlich zu. Wie eine Nachfrage der Arbeiterkammer ergab, werden A1 und Drei ihre Preise bei Mobilfunktarifen zwischen 8,5 und 11.5 Prozent erhöhen. Magenta unterdessen gibt sich noch bedeckt. Nichts zu befürchten haben Kunden einiger kleinerer Anbieter, die solche Klauseln in der Regeln nicht in den Verträgen haben.

Möglich ist das über die Indexanpassungsklauseln in den entsprechenden Verträgen. Die AK hat vor dieser Erhöhung bereits im Sommer gewarnt. Denn überschreitet die Inflation einen bestimmten Schwellenwert, werden diese Verträge automatisch daran angepasst – selbsterklärend zum Nachteil der Verbraucher.

Zwischen 0 und 11,5 Prozent

So sieht die Erhöhung bei den Anbietern laut AK-Anfrage im Detail aus:

A1 erhöht die Preise um 8,5 Prozent. Das betrifft nicht nur die Grundgebühr, sondern auch die Servicegebühr und etwa Handygarantien.

Bei Drei sind es zwischen 8,5 und 11 Prozent. Telefontarife kosten dann durchschnittlich 2,20 Euro mehr pro Monat.

Magenta hat sich auf AK Nachfrage bis jetzt nicht geäußert.

Das Glückslos haben alle, die bei Diskont-Anbietern wie Hot, Spusu, Georg usw. sind. Sie haben keine Indexanpassungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, alles bleibt beim Alten. Ein Sonderfall ist Yesss: Hier gibt es bei Neuverträgen ab 16. Jänner 2023 Indexanpassungsklauseln.

Kein Kündigungsrecht

Besonders belastend an diesen Erhöhungen: Wer gerade erst einen Vertrag abgeschlossen hat und nun plötzlich mehrere Euro mehr zahlen soll, muss das bis zum Ende der Vertragslaufzeit tun. Laut EuGH-Urteil gibt es kein Sonderkündigungsrecht, wenn sich Teuerungen auf eine Wertanpassungs- oder Indexklausel stützen, die sich am (staatlich ermittelten) Verbraucherpreisindex orientiert, wissen die AK-Juristen.

Bei wem die Kündigungsfrist bereits verstrichen ist, der sollte sich besonders die "Kleinen" als neuen Anbieter anschauen. Diese haben bei Ihren Tarifen häufig keine Indexanpassung vorgesehen.

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