"Ich fühle mich wie die Lotto-Fee," scherzt Walter Eichinger, Richter und Vizepräsident des Linzer Landesgerichts, als am Donnerstag der entscheidende Knopf gedrückt wurde. Diesmal ging es aber nicht um Millionengewinne oder Traumreisen. Sondern um eine Aufgabe, die Schicksale bestimmt.
Die ausgelosten Namen entscheiden in den nächsten zwei Jahren über Leben und Freiheit, zwischen Freispruch oder lebenslanger Haft: Jetzt ist fix, wer bald als Geschworener vor Gericht muss.
Der Pool an möglichen Laienrichtern im Sprengel des Landesgerichtes ist groß. Diese Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein: der Besitz der Österreichischen Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz im Inland und ausreichende Deutschkenntnisse. Außerdem gibt es Altersgrenzen: Zwischen 25 und 65 Jahren kann man theoretisch als Geschworener fungieren.
Aber: Die wichtige Aufgabe darf trotzdem nicht jeder übernehmen: Ausgeschlossen sind zum Beispiel Personen, die die Pflichten aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Zustandes nicht erfüllen können. Auch mit Vorstrafen wird es eher nichts mit dem Geschworenendienst.
Darüber hinaus sind auch ganze Berufsgruppen vom Amt als Laienrichter ausgeschlossen. Darunter zum Beispiel Richter, Anwälte oder Geistliche. Auch Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und seine Regierung dürfen nicht ran: "Das hat den Hintergrund der Gewaltenteilung. Damit man klar macht, dass die Justiz unabhängig ist", erklärt Eichinger.
Ausgewählt wird ganz streng nach Zufallsprinzip – und das auf drei Ebenen. Erst losen die Bürgermeister aus allen Wahlberechtigten ihrer Gemeinde aus. Diese Liste geht dann an die Bezirksverwaltungsbehörden: Dort werden z.B. die Strafregisterauskünfte geprüft.
Diese Liste aus nominierten Personen – dieses Mal waren es genau 1.393 – wurde am Donnerstag am Linzer Landesgericht einmal kräftig durchgemischt. Seit rund zehn Jahren übernimmt das der Computer – da braucht es nur einen Knopfdruck.
Besonders ist das Auswahlverfahren übrigens in Jugendstrafsachen: Hier müssen die Geschworenen nämlich als Lehrer oder generell im Erziehungsbereich tätig sein. Sie werden unter anderem von der Bildungsdirektion nominiert.