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Josephine (15) darf jetzt offiziell ihren Onkel (48)...

Heute Redaktion
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Bild: Polizei

Dieses Urteil sorgte für Kopfschütteln: Das Oberlandesgericht in Brandenburg erlaubt einer 15-Jährigen die Beziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann. Grund: Ein Verbot der Beziehung könnte das Wohl des Kindes gefährden. Jetzt wurde bekannt wer, der ominöse Liebhaber ist, er ist der Onkel des Mädchens.

Dieses Urteil sorgte für Kopfschütteln: Das Oberlandesgericht in Brandenburg erlaubt einer 15-Jährigen die Beziehung zu einem über 30 Jahre älteren Mann. Grund: Ein Verbot der Beziehung könnte das Wohl des Kindes gefährden. Jetzt wurde bekannt wer, der ominöse Liebhaber ist, er ist der Onkel des Mädchens. 

Die Beziehung von Josephine und ihrem Onkel Gerrit H. sorgte bereits öfter für Schlagzeilen. Im vergangenen Jahr brannte die damals 14-Jährige mit dem 47-Jährigen durch, sie tauchte fünf Wochen mit ihm in Südfrankreich unter - europaweit hagelte es Schlagzeilen.

Die Eltern wollten die sündige Liebschaft nicht tolerieren und verboten Josephine den Kontakt zu ihrem Onkel, für kurze Zeit wurde das Mädchen sogar in der Psychiatrie untergebracht. Josephine verklagte ihre Eltern und bekam recht. Denn der Wille des Kindes darf nicht übergangen werden! Die Eltern müssen also die Beziehung zwischen ihrer Tochter und dem Onkel tolerieren.

Der Fall

Im März 2015 war Josephine mit ihrem Onkel auf einmal verschwunden. Schnell wurde klar, die beiden haben eine geheime Beziehung. Fünf Wochen lang fuhr das Liebespaar mit einem blauen VW-Camping-Bus durch Belgien, Spanien und Frankreich. Nach einer europaweiten Fahndung wurden die beiden von einer Urlauberin in einem Supermarkt in Südfrankreich entdeckt. Josephine wurde wieder zu ihren Eltern gebracht. 

Der Polizei sagte die damals 14-Jährige sie wäre ohne Zwang mit ihrem angeheirateten Onkel mitgefahren. Auch in punkto sexuellen Missbrauchs und Entziehung Minderjähriger entlastete sie den Mann. 

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