Diversion für 15-Jährige

Bombendrohung – 15-Jährige muss 60 Stunden arbeiten

Nach einer Bombendrohung an Schulen muss eine 15-Jährige gemeinnützige Arbeit verrichten. Das Gericht hat eine Diversion angeboten.
Oberösterreich Heute
09.12.2025, 12:53
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Im Mai soll eine Jugendliche gemeinsam mit einer Bekannten ein E-Mail verfasst haben, in dem im Namen des "Islamischen Staats" für den nächsten Tag eine Bombenexplosion angekündigt wurde.

Wie berichtet, wurde das Mail am 26. Mai verschickt. An diesem Tag gingen zahlreiche Bombendrohungen gegen Schulen in mehreren Bundesländern ein. Die Folge waren große Polizeieinsätze und teilweise Evakuierungen.

Die Drohung der Mädchen richtete sich aber nur gegen eine Schule im Bezirk Urfahr-Umgebung. Motiv war offenbar, dass die beiden schulfrei haben wollten. Die damals 14-jährige nahm das Handy ihrer Freundin, erstellte einen GMX-Account und verschickte die Mail. Die Freundin bekam ein schlechtes Gewissen und informierte Eltern und Schule. Es gab deshalb auch keinen großen Einsatz, eine Streife fuhr zur Bildungseinrichtung, konfrontierte die Mädchen und erstattete Anzeige.

"Die Drohung ist nicht schlagend geworden. Hier sitzt eine 15-Jährige, die einsieht, dass sie einen Fehler begangen hat", sagte der Richter laut "SN". Nach weniger als einer halben Stunde war die Verhandlung vorbei. Die Angeklagte zeigte sich reumütig und nahm die Diversion an.

Jetzt soll sie sich beim Verein Neustart melden und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit machen.

Zum Tatzeitpunkt war die Österreicherin 14 Jahre alt und damit strafmündig. Laut Strafantrag hätte ihr eine Freiheitsstrafe von bis zu 2,5 Jahren gedroht. Die Tat blieb beim Versuch, daher kommt das Jugendgerichtsgesetz zur Anwendung, argumentierte das Gericht. Die zweite Beteiligte ist rechtzeitig "vom Versuch strafbefreiend zurückgetreten" und muss sich in diesem Prozess nicht verantworten.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 09.12.2025, 13:37, 09.12.2025, 12:53
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