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Julen (2) tot im Brunnen gefunden: Kein Prozess

Im Fall des in einem Brunnenschacht gestorbenen Kleinkindes Julen wird der Prozess in Spanien wohl in letzter Minute abgesagt.

Heute Redaktion
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Die tragische Geschichte des 2-jährigen Julen Rosellò hielt im vergangenen Jahr die ganze Welt in ihrem Bann: Der Bub war in der Nähe von Malaga (Spanien) beim Spielen in ein 110 Meter tiefes und extrem enges Bohrloch gestürzt. Knapp 300 Retter versuchten 13 Tage lang zum gestürzten Buben vorzukommen. Leider vergebens, Julen konnte am 26. Jänner 2019 nur noch tot geborgen werden ("Heute.at" hat berichtet).

Außergerichtliche Einigung

Nur einen Tag vor dem geplanten Beginn des Verfahrens gegen den Finca-Besitzer David Serrano, auf dessen Grundstück das fatale Unglück passierte, haben sich Anklage und Verteidigung offenbar außergerichtlich geeinigt, meldet "El Pais". Das Gericht möchte sich morgen dazu äußern.

Wie spanische Medien berichten, soll sich der Beschuldigte bereit erklärt haben, den Vorwurf der fahrlässigen Tötung wegen schwerer Nachlässigkeit sowie eine Haftstrafe von einem Jahr zu akzeptieren. Darüber hinaus werde der Mann den Eltern des kleinen Julen eine Entschädigung von kolportierten 180.000 Euro zahlen.

Kein Gefängnis, dafür Millionen-Kosten

Trotzdem dürfte Serrano einer Gefängnisstrafe wohl entkommen. In Spanien werden Haftstrafen von bis zu zwei Jahren bei nicht vorbestraften Angeklagten gewöhnlich zur Bewährung ausgesetzt.

Der Finca-Besitzer wird jedoch die Kosten von etwa 700.000 Euro für den fast zweiwöchigen Rettungseinsatz tragen müssen. Außerdem drohen ihm weitere 300.000 bis eine Million Euro Strafe, nachdem das Bohrloch auf der Suche nach Wasser ohne Genehmigung gegraben wurde.

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