Beschwerde bei Volksanwalt

Junge Frau wird nicht behandelt – sie ist zu dünn

Sogar die Experten der Volksanwaltschaft fanden kein geeignetes Institut, das sich um die Gesundheit der Frau kümmern würde.
Michael Pollak
29.04.2025, 07:00
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66 Fälle pro Tag, 24.000 waren es im ganzen Jahr 2024 – so viele Beschwerden gingen bei der Volksanwaltschaft ein, das zeigt die aktuelle Jahresbilanz. An diese Stelle wenden sich verzweifelte Menschen, die Probleme mit Behörden, mit der öffentlichen Verwaltung haben.

Ein besonders schlimmer Fall betrifft eine junge Frau. Sie wandte sich im Vorjahr an die Volksanwaltschaft, da sie keine Hilfe im Kampf gegen ihre Krankheit fand. Die Frau litt unter extremer Magersucht, sie wog nur mehr 37 Kilogramm. Ihr errechneter Body Mass Index betrug nur mehr 12 – normal wäre ein Wert von 23 bis 25, also das Doppelte!

Kein Angebot für eine passende Behandlung

Die Betroffene fand laut Volksanwaltschaft "kein geeignetes stationäres Behandlungsangebot". Die Experten recherchierten dann bundesweit "in einem amtswegigen Prüfverfahren" das Versorgungsangebot. Das Resultat macht tief betroffen: "Ergebnis: Spezialisierte Einrichtungen fehlen. Betroffene können in bestehende Angebote nicht aufgenommen werden, weil ihr Body Mass Index zu niedrig ist – sie also zu mager sind, damit man ihre Magersucht behandeln würde!"

Als Reaktion fordert die Volksanwaltschaft spezielle stationäre Behandlungsplätze in Krankenhäusern, aber auch ambulante Angebote.

Weiterer Fall: Kasse wollte nicht zahlen

Ähnlicher Fall, bei dem die Patientin im Stich gelassen wurde: Vor einigen Jahren wandten sich Franziskas Eltern an die Volksanwälte. Ihre 15-jährige Tochter war ebenso magersüchtig, wog bei einer Größe von 173 cm nur mehr 42 Kilogramm. Das Wilhelminenspital befürwortete die Therapie in einer sozialpädagogisch-therapeutischen und psychotherapeutischen Wohngemeinschaft, dem "Weidenhof".

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4.600 Euro monatlich für Therapie

Die finanziellen Aufwendungen waren enorm: 4.600 Euro monatlich. Aus dem damaligen Bericht der Volksanwälte: "Die zuständigen Krankenkassen lehnten eine Kostenübernahme ab, da das Therapiezentrum eine therapeutische und psychotherapeutische Wohngemeinschaft und keine Krankenanstalt sei. Die Behandlung dort kann nicht als Rehabilitations- oder Krankenhausaufenthalt gewertet werden…"

Die meisten Fälle aus dem Asyl-Bereich

Der Jahresbericht 2024 der Volksanwälte zeigt auf: Ein Drittel der Verfahren befasst sich mit der "Inneren Sicherheit". Das sind Fälle aus dem "Asyl-, Niederlassungs- und Fremdenpolizeirecht". Ein Fünftel der Beschwerden betrifft den Sozial- und Gesundheitsbereich. Etwa so viele wiederum fallen in den Bereich Justiz und Datenschutz.

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