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Justin Bieber lädt Twitter vor Gericht

Der Sänger will von Twitter wissen, welche Frauen ihn des Missbrauchs beschuldigen. Bislang lautet seine Verleumdungsklage auf "unbekannt". 

Heute Redaktion
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US-Sänger <strong>Justin Bieber</strong> will wissen, wer ihn des Missbrauchs beschuldigt. Twitter soll ihm bei der Suche nach der Identität zweier Userinnen helfen.
US-Sänger Justin Bieber will wissen, wer ihn des Missbrauchs beschuldigt. Twitter soll ihm bei der Suche nach der Identität zweier Userinnen helfen.
Photo Press Service

Gleich zwei Frauen beschuldigten Musik-Superstar Justin Bieber (26) Mitte Juni, sie in der Vergangenheit missbraucht zu haben. Eine der Userinnen, die ihren Vorwurf nur unter dem Vornamen "Danielle" veröffentlichte, behauptet, dass der Sänger sie vor sechs Jahren in einem Hotel im US-Bundesstaat Texas vergewaltigt haben soll. Der Tweet wurde zwar kurze Zeit später wieder gelöscht, doch eine weitere Userin namens "Kadi" meldete sich kurz darauf ebenfalls zu Wort. Auch ihr soll Bieber ein Jahr später sexuelle Gewalt angetan haben.

Bieber sucht seine Ankläger

Als Antwort auf die Anschuldigungen postete Justin Bieber seinerseits zunächst Rechnungen, die belegen, dass er während des vermeintlichen Vorfalls im texanischen Hotel mit seiner damaligen Freundin Selena Gomez (27) zusammen gewesen ist. "Kadis" Vorwurf ließ der Sänger unkommentiert, reichte aber kurz darauf eine Verleumdungsklage gegen "Unbekannt" ein. Er fordert von den beiden Userinnen insgesamt 20 Millionen Dollar.

Twitter bekommt gerichtliche Vorladung

Diese Klage tritt allerdings erst in Kraft, wenn die Identität der beiden Frauen geklärt ist. Bieber erwähnte gegenüber dem Promi-Portal "TMZ", dass es außerdem möglich sei, dass eine einzige Person hinter dem Komplott stecke und mehrere Twitter-Accounts betreibe. Um das aufzuklären, dürfen Biebers Anwälte jetzt auch die Social-Media-Plattform Twitter gerichtlich vorladen. Allerdings könnte es Twitter mehrere Monate kosten, um herauszufinden, wer hinter "Danielle" und "Kadi" steckt.

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