Niederösterreich

Justizwachebeamte erschoss Dalmatiner - Geldstrafe

Mit seiner Dienstwaffe soll er den Hund in Pöchlarn erschossen haben. Er wurde wegen Sachbeschädigung zu einer teilbedingte Geldstrafe verurteilt.
Tanja Horaczek
18.02.2022, 16:05

Der Justizwachebeamte (55) soll Anfang November 2020 bei einem Spaziergang im Bezirk Melk den Dalmatiner einer Frau erschossen haben, nachdem dieser seinen Hund attackiert haben soll - wir berichteten hier. Das Verfahren gegen den Beamten wurde zuerst eingestellt, da es sich um einen Notstand gehandelt habe.  Doch dann wurde der Fall wieder neu aufgerollt. In der Einzelrichterverhandlung am Freitag erfolgte ein Schuldspruch wegen Sachbeschädigung. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt, davon 20 Tagessätze bedingt für eine Probezeit von drei Jahren.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Im Fall der Nichteinbringung wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen festgelegt. Zudem muss der Angeklagte 450 Euro Schadenersatz für den Hund und 150 Euro für die erlittene psychische Beeinträchtigung zahlen. Der Verteidiger meldete volle Berufung an, Privatbeteiligtenvertreter und Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Justizwachebeamte wurde vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen.

Der Fall schockte den Ort

Doch wie kam es zu dem Todesschuss? Hier die Hintergründe: Der 55-jährige Beamte war mit seiner Gattin und seinem Labradormischling in Wörth bei Pöchlarn unterwegs. Gleichzeitig waren ein Mann (67) und eine Frau (84) im Schritttempo mit dem Auto unterwegs, deren Dalmatiner lief ohne Leine hinter dem Wagen her. Der Beamte forderte die beiden auf, den Dalmatiner an die Leine zu nehmen und kündigte sogar an, den Dalmatiner im Falle einer Attacke zu erschießen.

Der 67-Jährige kam der Forderung nicht nach, daraufhin soll der Dalmatiner den Mischling des Justizwachebeamten gebissen haben. Der Beamter erschoss anschließend mit seiner privaten Glock den angreifenden Hund. Der Beamte erstattete Selbstanzeige, die Staatsanwaltschaft Sankt Pölten leitete ein Verfahren wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Tierquälerei ein. In der Folge durfte der Beamte keine Nachtdienste mehr schieben - mehr dazu hier.