Ein Kärntener Pensionist wurde am Landesgericht in Klagenfurt schuldig gesprochen. Er machte sich der Wiederbetätigungstrafbar und muss nun mehrere Tausend Euro Strafe zahlen, zusätzlich dazu wurde der 65-Jährige zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt.
Zu Beginn des Prozesses herrschte kurz Unklarheit. 29 mal soll der Angeklagte an einem Freund Bilder übermittelt haben, die gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen würden, der Anwalt des Mannes entgegnete, dies habe "nur" 19 mal stattgefunden. Letztlich dürfte diese Diskussion nur wenig am Urteil geändert haben.
Den Pensionisten wurde vorgeworfen über mehrere Monate hinweg, wissentlich Bilder mit nationalsozialistischem Hintergrund an seinen Kindheitsfreund über "WhatsApp" versandt zu haben. Der Angeklagte bekannt sich schuldig, meinte aber, dass er nur drei Bilder wissentlich verschickt habe. Ein Bild mit Hakenkreuz, eines mit SS-Runen und eine Montage von Adolf Hitler als Baby, das er am 20. April versendete – Hitlers Geburtstag.
Die übrigen Bilder habe er nicht wissentlich versendet, meinte der Kärntner und gab an, dass diese womöglich in einem Datenpaket inkludiert wären. Immer wieder gab er zudem an, dass er mit dem Nationalsozialismus nichts am Hut hätte. Eine Durchsuchung von Verfassungsschützern beim Pensionisten zu Hause ergab keine Funde. Bei dessen Freund fanden die Ermittlerinnen und Ermittler jedoch eine Ausgabe von Adolf Hitlers Buch "Mein Kampf".
Der Richter wies den Mann bei der Verhandlung daraufhin, dass jedes Monat ein derartiger Fall verhandelt werden würde und ob er nicht wisse, dass dies strafbar sei. Der Angeklagte gab an, er habe den Sachverhalt anders wahrgenommen. Letztlich kam es zum Schuldspruch. Mit zwölf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe ist das Urteil ohnehin noch auf der milderen Seite - das Strafmaß liegt bei bis zu acht Jahren bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz.