Der blutige Angriff geschah vor zwei Wochen in Tillmitsch (3.747 Einwohner, Bezirk Leibnitz) in der Südsteiermark. Eine Joggerin (46) biegt nach ihrer Laufrunde in ihre Wohnstraße ein, als "Xena" zuschnappt. Der Hund – ein American Staffordshire Terrier – springt über den Zaun und verbeißt sich in den Armen und den Händen der Frau. Als der Hund endlich ablässt, ist sie schwer verletzt, ein Daumen wird komplett abgetrennt.
In einer Not-Operation im LKH Graz wird die Hand der Joggerin wieder hergestellt, der Daumen wieder angenäht.
"Heute" ist wenige Stunden danach vor Ort. Eine Frau, sie wohnt gleich neben dem Haus mit dem Kampfhund, sagte zu uns: "Ich war zu Hause als es geschah, ich konnte die Schreie des Opfers hören."
Recherchen vor Ort ergaben: Hundebesitzer (49) und Opfer wohnen beide im selben Mehrparteienhaus. Im Erdgeschoss wohnt die Familie mit dem Kampfhund. Sie haben zwei Hunde ganz offiziell gemeldet, "alles ordnungsgemäß", heißt es.
Damals sagte Walter Novak, der Bürgermeister von Tillmitsch zu "Heute": "Bisher ist dieser Hund unseres Wissens nie aufgefallen." Und weiter: "Jeder von uns im Ort ist im Schock. Das hätte ja jeden treffen können.“
Seitdem hat sich viel getan. Sofort wurde eine Begutachtung durch einen Amtstierarzt eingeleitet. Der Hund "Xena" bekam Hausarrest, durfte in dieser ganzen Zeit nicht hinaus. "Der Hund wird so verwahrt, dass er nicht hinauskann – jetzt geht keine Gefahr von ihm aus", sagte Walter Novak am Tag nach der Attacke.
Jetzt hat der Bürgermeister als 'Behörde erster Instanz' entscheiden, wie es mit dem Hund weitergeht: "Ich habe einen Bescheid erlassen zur Unterlassung der Hundehaltung."
Der Grund: Es war doch nicht der erste Angriff, wie zunächst gedacht. Xena entwischte schon einmal zuvor aus dem Garten. Aktuell ist der Hund in einer sicheren Unterkunft. Novak: "Es ist eine spezielle Einrichtung für Problemhunde."
Das weitere Vorgehen: Es wird ein Gutachten erstellt und dann wird wohl ein neues Zuhause für den American Staffordshire gesucht. Die jetzigen Besitzer sollen bei der Vergabe mitentscheiden dürfen.