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Kanzlei verklagte Mann wegen negativer Google-Bewertung

Seine Unmutsbekundung im Netz muss ein Google-Nutzer jetzt wieder entfernen, das entschied der Oberste Gerichtshof.

Clemens Pilz
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Eine negative Bewertung auf Google muss wieder entfernt werden.
Eine negative Bewertung auf Google muss wieder entfernt werden.
Unsplash

"Meine Anrufe werden ignoriert und meine Nr. wurde gesperrt, somit ist die Rechtsanwaltskanzlei mit meiner Nr. nicht erreichbar", beschwerte sich ein Google-Nutzer im Internet über und hinterließ nur einen von fünf möglichen Sternen als Bewertung. Doch die Juristen wollten diese Kritik nicht so stehen lassen und zogen vor Gericht: Sie klagten den Mann auf Löschung und Unterlassung. Der Oberste Gerichtshof gab ihnen jetzt Recht. Der Grund: Der Betroffene habe die Geschichte stark verkürzt dargestellt. Zudem habe er durch seine Bewertung den Eindruck erweckt, er sei ein Klient der Kanzlei.

Leitung blockiert

Tatsächlich aber vertrat die Kanzlei lediglich seine Ehefrau im Scheidungsverfahren. Der Mann wollte eine Änderung im geplanten Vergleich herbeiführen, das Gespräch lief aber offenbar nicht so wie geplant. Also rief er im Sekundentakt im Büro an und blockierte die Leitung so lange, bis seine Nummer für die Telefonanlage gesperrt wurde, damit auch andere Kunden anrufen können.

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