Politik

Wer Karfreitag frei haben will, muss das jetzt melden

Wer heuer am Karfreitag frei haben will, muss das heute beim Arbeitgeber anmelden. Bisher hält sich das Interesse in Grenzen.

Heute Redaktion
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Durch eine Gesetzesnovelle wurde der Karfreitag als Feiertag für Arbeitnehmer jeder Religionszugehörigkeit abgeschafft. Zuvor hatten Evangelische und Altkatholiken frei.

Wer nicht auf den Feiertag verzichten möchte, muss das auch nicht. Allerdings endet am Donnerstag (4.4.) die gesetzliche Frist, um den neuen "persönlichen Feiertag" am diesjährigen Karfreitag – er fällt auf den 19. April – in Anspruch nehmen zu können.

Die Regierung hat bis Ende Juni eine Übergangsfrist gegeben. Das Datum für den "persönlichen Feiertag" muss dem Arbeitgeber spätestens zwei Wochen vorher mitgeteilt werden. Danach wird diese Frist auf drei Monate verlängert.

Urlaub nehmen

Worum geht es: Der Karfreitag darf nicht allein ein Feiertag für Angehörige bestimmter Religionsgruppen, wie das in Österreich bislang der Fall war, sein. So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Die Regierung musste deshalb im Sinne der Gleichbehandlung eine neue rechtskonforme Lösung finden. Wohingegen zuerst vorgeschlagen wurde, einen "halben Feiertag" ab 14 Uhr zu geben, wurde nun eine neue Regelung vorgelegt: Der Feiertag wird gestrichen. Stattdessen soll es einen Rechtsanspruch auf einen "persönlichen Feiertag" geben, der aber aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten werden muss.

Nochmals zur Erinnerung: Der "persönliche Feiertag" wurde als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Ende Jänner eingeführt, wonach die bisherige Regelung in Österreich eine Diskriminierung dargestellt hatte.

Die Lösung der Regierung bedeutet im Klartext: Wer frei haben möchte, muss einen Urlaubstag nehmen. Der Unterschied zwischen dem "persönlichen Feiertag" und einem "ganz normalen Urlaubstag" ist der Rechtsanspruch auf ersteren. Allerdings gilt auch dieser nur bedingt: So kann der Arbeitnehmer bei Bedarf trotzdem gebeten werden, am Feiertag zu arbeiten – dann allerdings mit entsprechenden Zuschüssen.

+++ So können Sie den "persönlichen Feiertag" einreichen +++

Geringes Interesse

Soweit zur Theorie. In der Praxis scheint der neue "persönliche Feiertag" noch nicht wirklich angekommen zu sein. Zumindest haben laut "Standard" nur wenige Arbeitgeber bisher Anspruch angemeldet. "Überhaupt kein Thema" sei der Karfreitag bei OMV-Angestellten, beim Verbund hätten demnach gerade einmal 20 (von 2.820) Personen ihren "persönlichen Feiertag" angemeldet.

Mit ein Grund dafür könnte sein, dass der Freitag bei vielen Unternehmen ohnehin ein "halber Arbeitstag" ist und die meisten Angestellten nur ungern einen ganzen Urlaubstag dafür verwenden wollen.

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