Österreich

Karfreitag – Auslösender Fall vor Gericht eingestell...

Heute Redaktion
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Bild: heute.at

Die Karfreitagsdebatte hielt ganz Österreich in ihrem Bann. Jetzt hat ausgerechnet jener Gerichtsprozess, der alles ausgelöst hatte, ein abruptes Ende genommen.

Ein ehemaliger Mitarbeiter einer privaten Detektei hatte auf einen Feiertagszuschlag geklagt, weil er an einem Karfreitag arbeiten musste. Dieser Zuschlag stand aber nur Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften, für die dieser Tag auch tatsächlich ein gesetzlicher Feiertag war, zu. Jetzt wurde das Verfahren eingestellt, wie die AK der Nachrichtenagentur APA gegenüber bestätigte.

Die Arbeiterkammer hatte die Klage des Ex-Mitarbeiters durch alle Instanzen bis zum EuGH unterstützt. Dieser urteilte schließlich zu seinen Gunsten, woraufhin die Feiertagsregelung im Arbeitsruhegesetz aufgehoben werden musste. Die türkis-blaue Regierung führte daraufhin den "persönlichen Feiertag" als Alternative ein.

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In Folge erkannte auch der Oberste Gerichtshof eine Diskriminierung, gab das Verfahren aber wieder zurück an die erste Instanz. Nach dem ganzen Tohuwabohu sollte das Arbeits- und Sozialgericht Wien schließlich klären, ob der Kläger überhaupt eine Freistellung für den Karfreitag bei seinem Arbeitgeber beantragt hatte. Denn nur dann stünde ihm auch das eingeklagte Feiertagsentgelt zu. Alles wegen 69 Euro – höher war der Streitwert des Verfahrens nicht.

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"Die AK hat den freien Karfreitag für alle vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten", erklärte laut APA die Arbeiterkammer ihre Entscheidung, das Verfahren fallen zu lassen. Weil die Neuregelung inklusive dem "persönlichen Feiertag" auch für die beiden Streitparteien gelte, hätten der Arbeitnehmer und die Detektei das Verfahren deshalb einvernehmlich eingestellt. (red)