Politik

Karin Kneissl könnte Staatsbürgerschaft verlieren

Der frühere österreichische Botschafter in Moskau will prüfen, ob bei Kneissl die Voraussetzungen für den Staatsbürgerschaftsentzug nun gegeben sind.

Leo Stempfl
2020 ging Kneissl erst nach Frankreich, dann in den Libanon.
2020 ging Kneissl erst nach Frankreich, dann in den Libanon.
REUTERS

Die ehemalige österreichische Außenministerin Karin Kneissl hat einen neuen Job: Sie wird einen staatlichen, russischen "Thinktank" zum Thema Kreml-Politik im Nahen und Mittleren Osten leiten. Bekanntlich lebt sie seit 2022 selbst im Libanon. Der russischen Nachrichtenagentur TASS zufolge soll sie auch ernsthaft einen Umzug nach Russland in Erwägung ziehen. Österreich vermisse sie jedenfalls nicht – "Heute" berichtete.

Um russische Staatsbürgerin zu werden müsste sie aber noch ordentlich russisch lernen, sagte sie TASS weiter. Damit sollte sie lieber früher als später anfangen. Denn im "Falter"-Interview wirft Emil Brix (früherer Botschafter in London und von 2015 bis 2017 in Moskau) die Frage auf, ob nicht inzwischen ein Tatbestand für die Entziehung der Staatsbürgerschaft vorliege.

"Ansehen erheblich schädigt"

Laut §33 des Staatsbürgerschaftsgesetzes ist einem Staatsbürger, der im Dienst eines fremden Staates steht, "die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik erheblich schädigt", merkt der Spitzen-Diplomat an.

Anders sieht das der renommierte Völkerrechtler Ralph Janik. "Nein, man wird Karin Kneissl nicht die Staatsbürgerschaft entziehen", ist er sich sicher. Theoretisch sei das zwar möglich, die entsprechende Bestimmung sei aber sehr unpräzise, merkt er auf Twitter an. Grundsätzlich ziele dieser Paragraf vor allem auf den Fall von Spionage ab.

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