Österreich-News

Karl-Heinz Grasser verliert Klage gegen ORF-Star

Wegen eines satirischen Facebook-Postings anlässlich des 2. Corona-Lockdowns klagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser einen ORF-Moderator.

Leo Stempfl
Teilen
Karl-Heinz Grasser am 4. Dezember 2020 anlässlich der Urteilsverkündung im Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Grasser u.a. wegen Bestechungs- und Untreueverdachts bei der Buwog-Privatisierung im Wiener Straflandesgericht.
Karl-Heinz Grasser am 4. Dezember 2020 anlässlich der Urteilsverkündung im Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Grasser u.a. wegen Bestechungs- und Untreueverdachts bei der Buwog-Privatisierung im Wiener Straflandesgericht.
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Während Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser von Unterstützern als "zu jung, zu schön, zu intelligent" betitelt wird, gibt es offenbar auch ihn betreffende Facebook-Postings, die "zu satirisch" sind. ORF-Moderator und Satiriker Peter Klien hatte (und hat bald wieder) seine eigene, satirische Late-Night-Show auf ORF 1, "Gute Nacht Österreich". Alltägliche Gags untermauert er gerne auf seiner Facebook-Seite.

Am 31. Oktober zählte Österreich fast 5.000 Neuinfektionen, ein neuerlicher Lockdown zeichnete sich ab. Mit 1. November kamen auch die ersten Ausgangsbeschränkungen. Tags zuvor postete Peter Klien deswegen auf Facebook: "Ganz Österreich wartet heute darauf, eingesperrt zu werden. Ein Tag wie jeder andere für Karl-Heinz Grasser."

Zu dieser Zeit lief gerade das Verfahren gegen den Ex-Finanzminister wegen des Verdachts der Untreue in der Causa BUWOG. Am 4. Dezember folgte tatsächlich das erstinstanzliche Urteil auf acht Jahre Haft. Seine Anwälte kündigten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist deswegen nicht rechtskräftig und es gilt die Unschuldsvermutung.

Ritterschlag

Eben jene Unschuldsvermutung sah Grasser aber verletzt. Denn als Inhaber einer Facebook-Seite ist Klien Medieninhaber – prompt hagelte es eine Klage. "Aber er hat vor Gericht verloren. Auch in der 2. Instanz", schreibt dieser heute auf Facebook. "Ich nehm es als satirischen Ritterschlag."

Denn wie die "Kronen Zeitung" berichtet, befand das Gericht, dass es sich bei dem Posting des Satirikers um keine Tatsachenfeststellung, sondern um Satire handelte. Auch das Oberlandesgericht Wien bestätigte diese Ansicht. Klien freut sich auf Facebook, keine Entschädigung zahlen zu müssen. Trotzdem kommt er dem Wunsch auf Urteilsveröffentlichung gerne nach. "Ein Hoch auf die unabhängige Justiz!"

Empört zeigt sich hingegen Grassers Anwalt gegenüber der "APA": "Es beweist einmal mehr, dass Grasser in der österreichischen Medienlandschaft offiziell Freiwild ist." Die Entscheidung sei ihm "völlig unverständlich".