Die Rücksendung benützter Artikel, die online erworben worden sind, ist nun möglich. Solange die Ware nicht unangemessen getestet wurde, kann der gekaufte Artikel zurück zum Verkäufer gesendet werden.
Die Frage sorgt seit Jahren für Verunsicherung:
Kann man im Web gekaufte Produkte auspacken, checken und dann trotz leichter Gebrauchsspuren retournieren?
Zu dem Urteil kommt das Bezirksgericht Bregenz. Dort hatte der VKI (Verein für Konsumenteninformation) einen Händler geklagt, der dem unzufriedenen Käufer eines Kindersitzes die Rückerstattung des Kaufpreises verweigerte.
Der Sitz wies leichte Kratzer auf, ein Aufkleber war entfernt worden. Das ließ das Gericht nicht gelten. Nur wenn das Produkt auf "unangemessene" Weise geprüft wird, können Händler auf Wertminderung pochen. Und die einmalige Montage im Auto zum Testen ist durchaus angemessen.
Fazit: Der Kunde erhält den gesamten Kaufpreis samt Zinsen zurück.