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Kein Kindergarten-Platz –Wienerin muss Bub (4) weggeben

Eine Wiener Mutter möchte arbeiten, findet aber keinen Ganztags-Betreuungsplatz für ihren Sohn. Ihre Wahl: finanzieller Ruin oder ihr Kind weggeben.
Marlene Postl
19.03.2022, 14:54

Die 26-jährige Wiener Mama Jennifer steht vor einer herzzerreißenden Entscheidung. Sie hat eine Jobzusage bekommen, tritt sie die Stelle nicht an, wird ihr die Notstandshilfe gestrichen und ihre kleine Familie rutscht in die Armut ab. Einer Vollzeitbeschäftigung kann die Wienerin allerdings nur nachgehen, wenn sie einen Ganztags-Betreuungsplatz für ihren 4-jährigen Sohn findet. Von den städtischen Kindergärten wird ihr dies nicht ermöglicht – nun muss ihr Bub möglicherweise zu seinen Großeltern ziehen.

Der 4-Jährige ist als "Integrationskind" eingestuft. Er hat keinerlei Behinderung, dennoch ist man vonseiten der Stadt Wien der Ansicht, er brauche besondere Betreuung. "Ich tue alles für mein Kind, was die Pädagogen mir sagen. Wir waren bei der Logopädin, bei der Ergotherapie, wir haben sogar abgeklärt, ob mein Sohn Autismus hat. Er ist ein sehr lebhaftes Kind, aber er ist völlig normal", berichtet Jennifer. Zweimal musste der 4-Jährige schon den Kindergarten wechseln, nun wird er von speziell ausgebildeten Pädagoginnen betreut, "um Selbstvertrauen aufzubauen und positive Erfahrungen im Kindergarten zu sammeln". 

Wenn Kind keinen Betreuungsplatz bekommt, muss es zu Großeltern

Bislang funktionierte alles reibungslos, bis Jennifer eine Zusage für eine Vollzeit-Arbeitsstelle erhielt. Ihr Bub ist im Kindergarten nur bis 14 Uhr betreut, die 26-Jährige weiß nicht, was sie nun mit ihm machen soll. Vor der Pandemie war die Wienerin als Model tätig, nun möchte sie gerne umschulen. Wenn sie den Job nicht annimmt, wird ihr die Notstandshilfe gestrichen – ein finanzieller Einschnitt, den die Familie sich nicht leisten kann. 

"Ich probiere es bei privaten Kindergärten, aber wir finden keinen freien Platz. Es bricht mir das Herz, aber wenn es nicht anders geht, muss mein Kleiner unter der Woche bei seinen Großeltern in Niederösterreich bleiben", klagt die verzweifelte 26-Jährige. 

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MA 10: "An Bedürfnis des Kindes angepasst"

Von Seiten der MA 10 heißt es gegenüber "Heute" dazu: "In der Zeit der Eingewöhnung besuchen Kinder den Kindergarten stets nur stundenweise. Manchmal ist es für Kinder auch nach der Eingewöhnungsphase nur für eine bestimmte Zeit des Tages möglich, in einer größeren Kindergruppe zu verbringen. Gerade bei Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf wird die Besuchsdauer stets entsprechend der Entwicklung des Kindes ausgeweitet, das Kindeswohl steht dabei immer im Mittelpunkt."

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