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Gesundheitskasse muss Jungmutter 9.000 € nachzahlen

Eine junge Mutter (20) bekam trotz ordnungsgemäßem Antrag kein Kinderbetreuungsgeld. Sie zog mit der Arbeiterkammer vor Gericht.

Marlene Postl
Die Arbeiterkammer zog im Vorjahr sechzig Mal gegen die Gesundheitskasse vor Gericht.
Die Arbeiterkammer zog im Vorjahr sechzig Mal gegen die Gesundheitskasse vor Gericht.
HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com

Der Weg zum Kinderbetreuungsgeld ist in Österreich voller „bürokratischer Fallstricke“, unnötig kompliziert und "kafkaesk". Das beklagt die Arbeiterkammer in einem offenen Brief an Familienministerin Raab (VP). Häufig werden Anträge abgelehnt, obwohl die betroffenen Personen eindeutig anspruchsberechtigt wären, berichtet eine AK-Juristin im Gespräch mit "Heute". So auch bei einer 20-jährigen Jungmutter. Die gebürtige Moldawierin studiert und arbeitet in Wien, ihre gesamte Familie lebt in Österreich.

Gesundheitskasse lehnte Antrag ab

Als die 20-Jährige und ihr Mann schwanger wurden, führten sie alle Schritte ordnungsgemäß durch. Beispielsweise müssen zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen von einem österreichischen Arzt durchgeführt werden – zehn vor und zehn nach der Geburt des Kindes. Das Paar meisterte alle Hürden der Bürokratie, nur um dann eine Ablehnung ihres Antrags zu bekommen.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) entschied, die junge Mutter habe ihren Lebensmittelpunkt im Ausland und daher keinen Anspruch. Sie wandte sich an die Arbeiterkammer – mit Erfolg. Die AK zog für die Jungmama vor Gericht und gewann. 9.000 € muss die ÖGK ihr nun nachzahlen.

Hunderte Betroffene jährlich

Die Arbeiterkammer beklagt dutzende ähnliche Fälle. Allein im Jahr 2021 gingen 60 Fälle vor Gericht, Hunderten konnte außerdem außergerichtlich geholfen werden, vermeldet eine AK-Juristin. Die Dunkelziffer der Betroffenen schätzt sie noch viel höher ein. "Viele schrecken vor unerwarteten Kosten zurück. Sie denken Gefahr zu laufen, auf Gerichtskosten sitzenzubleiben. Was viele aber nicht wissen ist, dass Sozialgerichtsverfahren kostenbefreit sind. Die Beratung bei der Arbeiterkammer kostet ebenfalls nichts", klärt die Juristin auf.