Wien

Kein Restgeld bei "Schnitzel-50er" von Michael Ludwig

Mitte Juni flattern die von der Stadt und Wirtschaftskammer angekündigten Gastro-Gutscheine in unsere Briefkästen. Jetzt werden die letzten Details geklärt, aber schon jetzt steht fest: Der Bon gilt nur für eine Rechnung, Restgeld wird nicht ausbezahlt.

Isabella Kubicek
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    Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) und Wirtschaftskammer Präsident Walter Ruck (ÖVP) präsentierten Mitte Mai die "Wiedereröffnung der Wiener Gastronomie".
    Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) und Wirtschaftskammer Präsident Walter Ruck (ÖVP) präsentierten Mitte Mai die "Wiedereröffnung der Wiener Gastronomie".
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    Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, das Design des Gutscheins ist in finaler Abstimmung. In den nächsten Tagen werden alle Wirte informiert, wie sie sich registrieren können. Denn nur wer sich anmeldet, kann bei der gemeinsamen Aktion der Stadt Wien und Wirtschaftskammer mitmachen. Damit Kunden wissen, ob ihr Wirt ums Eck den Gutschein annimmt oder nicht, sollen auch Werbematerialen zur Verfügung gestellt werden. Diskutiert werden etwa Sticker oder Plakate für die Fensterscheibe.

    Auf's Trinkgeld nicht vergessen!

    Was allerdings schon jetzt fest steht: Der Gutschein gilt nur für eine Rechnung. Das heißt, die 25 bzw. 50 Euro müssen bei einem Restaurant-Besuch ausgegeben werden. Geht sich etwa beim Italiener keine Nachspeise mehr aus – weil schon Sperrstunde ist – und die Rechnung für eine dreiköpfige Familie 45,90 Euro ausmacht, verfallen die übrigen 4,10 Euro. Restgeld gibt es weder in Bar noch als Gutschrift oder Gutschein. Auch das Trinkgeld kann mit dem Bon nicht beglichen werden, klärt ein Sprecher vom zuständigen Stadtrat Peter Hanke auf.

    Wie berichtet, wird der Gutschein an alle rund 950.000 Wiener Haushalte per Post verschickt. 25 Euro gibt es für Ein-Personen-Haushalte, 50 Euro für Mehr-Personen-Haushalte. Der Stadt Wien kostet diese Gutschein-Aktion rund 40 Millionen Euro.

    Gutschein gilt nicht für alle Lieferservice

    Aufpassen müssen Wiener, wenn sie sich Sushi nach Hause liefern lassen. Nimmt das Lokal an der Aktion teil und liefert den rohen Fisch in getrockneten Seetang selber aus, kann es den Gutschein als Zahlung entgegen nehmen. Lieferservice-Anbieter sind keine Gastrobetriebe, werden also nicht berücksichtigt. Auch Bier, Wein und Cocktails können nicht auf Kosten der Stadt getrunken werden. Alle alkoholischen Getränke sind von der Aktion ausgenommen.

    Spenden und helfen

    Wer Gutes tun möchte, kann den Gutschein übrigens an andere verschenken oder an eine Hilfsorganisation spenden. Wichtig ist nur dazu zusagen, dass der Gutschein nur für eine Rechnung gilt.