Wien

Kein Umtausch der kaputten AirPods! Wiener klagt Apple

Anwalt Stefan Lampert kaufte in Wien AirPods um 300 Euro, doch diese waren schadhaft. Da Apple den Artikel nicht austauschte, klagt der Jurist.

Dr. Stefan Lampert hat kaputte AirPods, Apple tauschte die Kopfhörer nicht um. Er wandte sich an seinen Freund und Bekannten, Rechtsanwalt Florian Höllwarth, der nun Mahnklage einbrachte.
Dr. Stefan Lampert hat kaputte AirPods, Apple tauschte die Kopfhörer nicht um. Er wandte sich an seinen Freund und Bekannten, Rechtsanwalt Florian Höllwarth, der nun Mahnklage einbrachte.
lampert-anwalt.at

"Wir sind Apple, wir lassen uns von keinem - sei es Politik, Politiker oder einem kleinen Rechtsanwalt etwas sagen", soll ein Apple-Store-Mitarbeiter in Wien dem reklamierenden Kunden, Anwalt Stefan Lampert, gesagt haben.

299 Euro-Kopfhörer

Der Wiener Jurist hatte vor gut einem Jahr AirPods um 299 Euro in einem Apple-Geschäft in der Wiener Innenstadt gekauft. Nur: Die hochpreisigen Kopfhörer waren schadhaft, wurden repariert und wurden erneut kaputt - dem rechtskundigen Kunden reichte es, er wollte keine weitere Reparatur. Ein Mitarbeiter des Rechtsanwaltes ging schließlich am 8. August in den Apple-Store in Wien, reklamierte und verlangte einen Umtausch.

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    Anwalt Florian Höllwarth (l.) vertritt Freund und Berufskollegen Stefan Lampert (r.)
    Anwalt Florian Höllwarth (l.) vertritt Freund und Berufskollegen Stefan Lampert (r.)
    privat

    Doch der Mitarbeiter der Kanzlei wurde von einem Store-Angestellten und auch dem Geschäftsführer beinhart abgewiesen: "In Österreich ist das Gewährleistungsrecht und der Austausch einer mangelhaften Ware nicht vorgesehen." Weiters soll der Mitarbeiter gesagt haben: "Wir sind Apple, wir lassen uns von keinem - sei es Politik, Politiker oder einem kleinen Rechtsanwalt etwas sagen. Für Apple gilt nicht das österreichische Gewährleistungsrecht. Apple sitzt in Kalifornien."

    "Apple sitzt in Kalifornien" - das Unternehmen zum Kunden

    Der perplexe Jurist forderte am nächsten Tag, 9. August, Apple schriftlich auf, den gewährleistungsrechtlichen Verpflichtungen binnen sieben Tagen nachzukommen. Ein Apple-Mitarbeiter rief den Anwalt zwar an und teilte nochmals mit, dass das österreichische Gewährleistungsrecht keine Anwendung fände. Der Jurist erzählte davon seinem Bekannten und Berufskollegen Florian Höllwarth.

    Gewährleistung gilt 2 Jahre

    "Die Kopfhörer waren bereits kaputt, wurden repariert und wurden in der Folge wieder defekt. Und auch auf eine Reparatur gilt natürlich die Gewährleistungsfrist, die bei beweglichen Sachen zwei Jahre beträgt", erklärt der jetzt einschreitende Advokat Florian Höllwarth gegenüber "Heute" am Freitagabend.

    Der renommierte Wiener Strafverteidiger, der die Eltern im "Fall Leonie" vertreten hatte, gegen die neue ORF-Gebühr vorgeht und sich als aktiver Boxer auch mit dem Faustrecht bestens auskennt, brachte am 21. September schließlich Klage beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien ein (siehe Bilderserie).

    Der Ausgang des AirPod-Falles könnte noch laut werden und ist völlig offen: "Underdog" Wiener Rechtsanwalt gegen "Gigant" Apple.

    Gewährleistung
    Die Gewährleistungsfristen betragen zwei Jahre bei beweglichen Sachen und drei Jahre bei unbeweglichen Sachen. Die Fristen beginnen mit der Übergabe der Ware bzw. der Abnahme des Werks zu laufen und enden daher entsprechend zwei bzw. drei Jahre danach. Die Gewährleistung ist die gesetzlich vorgesehene Mängelhaftung der Übergeber (Verkäuferinnen/Verkäufer, Werkunternehmerinnen/Werkunternehmer, Dienstleisterinnen/Dienstleister usw.). Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe, werden aber häufig verwechselt. Das österreichische Gewährleistungsrecht wurde 2022 umfassend neu geregelt.