Wirtschaft

Keine Weihnachtsfeier – dafür wieder Gutscheine?

Wegen der aktuellen Corona-Lage fallen auch heuer viele Weihnachtsfeiern aus. Daher werden nun wieder steuerfreie Gutscheine bis zu 365€ gefordert.

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Der Wirtschaftsbund fordert auch für dieses Jahr steuerfreie Weihnachtsgutscheine. (Symbolbild)
Der Wirtschaftsbund fordert auch für dieses Jahr steuerfreie Weihnachtsgutscheine. (Symbolbild)
Roland Mühlanger / picturedesk.com

Schon im vergangenen Jahr mussten Weihnachtsfeiern abgesagt werden, da sich Österreich wegen der dramatischen Corona-Lage im Lockdown befunden hatte. Anders als erwartet haben wir heuer die gleiche Situation. Abermals können die Weihnachtsfeiern nicht stattfinden. Das macht heimische Betriebe besonders betroffen: "Leider bleibt die Weihnachtszeit auch dieses Jahr nicht von der Corona-Pandemie verschont", stellt der Generalsekretär des Österreichischen Wirtschaftsbundes, Abg.z.NR. Kurt Egger, fest.

Er erinnert aber auch daran, dass "die steuerfreien Weihnachtsgutscheine 2020 ein voller Erfolg" waren. Auf diese Wiese haben Unternehmer die Möglichkeit gehabt, ihren "Mitarbeitern, die auf geplante Weihnachtsfeste verzichten müssen, trotzdem die notwendige Wertschätzung" entgegenzubringen. Außerdem werde somit gleichzeitig den heimischen Betrieben der Rücken gestärkt, so Egger.

Gutscheine auch heuer gefordert

Wie der ÖWB erläutert, sind bei einer Weihnachtsfeier bis zu 365 Euro pro Mitarbeiter grundsätzlich steuerfrei. Um Mitarbeiter in Zeiten der Corona-Pandemie trotz ausbleibender Weihnachtsfeiern zu belohnen, soll dieser Freibetrag wie letztes Jahr auf Weihnachtsgutscheine ausgeweitet werden.

➤ "Die heimischen Betriebe befinden sich erneut in einer kritischen Situation: Aufgrund der geltenden Regelungen werden vielleicht Weihnachtsfeiern abgesagt – das ist ein schwerer Schlag für die Gastronomie, die Hotellerie und den gesamten heimischen Handel", stellt Egger an dieser Stelle fest.

"Damit betroffene heimische Unternehmen von den Gutscheinen profitieren, soll der Fokus auf Regionalität liegen. Da sich lediglich der Verwendungszweck des Freibetrags ändert, entsteht keine weitere Belastung für den Staatshaushalt", so Egger abschließend.

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