Im 15. Wiener Gemeindebezirk bekam ein Fahrzeuglenker am Freitag eine Parkstrafe der ganz besonderen Sorte, denn: Der Pkw wurde zwar einwandfrei in einer Parklücke hinterlassen. Trotzdem fehlte einem Parksheriff etwas, nämlich das vordere Kennzeichen. Dafür wurde der Wiener beinhart abgestraft, Erklärung inklusive.
"Heute"-Leserreporterin Sayar befand sich in Fünfhaus und sah auf der Windschutzscheibe eines Fahrzeuges eine ganz spezielle Botschaft. Beim Lesen der Message wurde der Wienerin klar: Der Fahrzeuglenker wurde zur Kasse gebeten, obwohl er höchstwahrscheinlich gar nicht falsch gemacht hatte.
Aus unbekannten Gründen landete eines der beiden am Auto angebrachten Taferln auf der Straße. Auf diesen Umstand wurde der Pkw-Fahrer auch hingewiesen – auf der Rückseite der Parkstrafe stand "Kennzeichen vorne lag auf dem Boden!".
Das war so nicht erlaubt – das Nummernschild muss nämlich klar ersichtlich auf dem Fahrzeug erkennbar sein. Da dies nicht der Fall war, muss der Besitzer des Auto nun dafür blechen. Der Parkraumüberwacher sah sich wohl oder übel gezwungen, den Wiener abzustrafen.
Ob es sich bei dem Taferl, das am Boden lag, um einen Streich handelte, ist bisher nicht bekannt. Klar ist hingegen, dass der Pkw-Besitzer bei der Ankunft zu seinem Auto mehr als nur überrascht sein wird.